Vereinbarung für politische Stabilität notwendig

Christian Schaft, Ulrike Grosse-Röthig

In Gesprächen haben die Spitzen von CDU, BSW, SPD und Linken in der vergangenen Woche Wege für demokratische Mehrheiten im Thüringer Landtag besprochen. Die Linke hat einen Mechanismus präsentiert, um wechselnde Mehrheiten mit der AfD zu verhindern und damit politische Stabilität zu sichern. Kern des Vorschlags ist, dass politische Mehrheiten im Thüringer Landtag nur untereinander gesucht werden. Grundlage ist der Stabilitätsmechanismus, welcher bereits in der letzten Legislatur Basis der Zusammenarbeit zwischen Koalition und CDU war.


Unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrags der Brombeere macht Die Linke in den Bereichen Familien, Gesundheit, Kommunen, Finanzen und Wirtschaft inhaltliche Vorschläge, um Thüringen in den nächsten Jahren gemeinsam gut aufzustellen.

 



Vorschlag zur Ausgestaltung des Verfahrens

Parlamentarische Verfahrensweise zur Umsetzung des prälegislativen Konsultationsverfahrens: Die genannten Parteien bringen parlamentarische Anträge grundsätzlich eigenständig ein. Um den Aufgaben gemäß § 74 Abs. 1 GOLT Rechnung zu tragen und insbesondere dem Landtag Beschlüsse zu empfehlen, wird vereinbart, dass die dafür erforderlichen Kompromisse oder Mehrheiten nur untereinander zu suchen sind. Wird auf dieser Grundlage in der Ausschussberatung zu dem betreffenden Sachverhalt ein positives Ergebnis erzielt, findet die Schlussberatung im Plenum die erforderliche Mehrheit. Für weitere Vorlagen aus der Mitte des Hauses inklusive der Besetzung von Gremien gilt die bevorstehende Regelung ebenso. Dieses Verfahren bindet beide Seiten für die Zeit der 8. Wahlperiode. Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD werden Regelungen zur Umsetzung des prälegislativen Konsultationsverfahrens der in der Geschäftsordnung der Landesregierung und soweit notwendig des Thüringer Landtages verankert.


Mechanismen der parlamentarischen Arbeit: Zur Umsetzung der parlamentarischen Verfahrensweise, wie oben beschrieben, finden regelmäßige Konsultationen der Vorsitzenden zur frühzeitigen Information über grundsätzliche Vorhaben statt. Zur Beratung von Vorhaben der Landesregierung werden diese Runden, erweitert um die zuständigen Minister*innen. Diese Beratung wird um die regelmäßigen Beratungen der parlamentarischen Geschäftsführungen ergänzt. Beratungen zu Gesetzentwürfen und weiteren parlamentarischen Initiativen finden auf der Ebene der fachlich zuständigen Abgeordneten statt, sofern eine Verständigung nicht auf der Ebene parlamentarischen Geschäftsführungen oder der Fraktionsvorsitzenden notwendig ist.

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