„Björn Höcke ist ein Nazi“ darf gesagt werden
Mit mehreren Parlamentsanfragen hat die Abgeordnete Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, den juristischen und polizeilichen Umgang mit der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ bei der Thüringer Landesregierung abgefragt. Zu den nun vorliegenden Antworten der Landesregierung erklärt die Abgeordnete: „Die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beruht auf Tatsachen, darf öffentlich geäußert werden und wird nicht bestraft. Die Landesregierung hatte im November letzten Jahres angegeben, es gäbe im Zusammenhang mit dieser Aussage einen Strafbefehl und eine Anklage. Nach meiner Nachfrage stellt sich nun heraus: In beiden Fällen geht es um andere Aussagen, nicht lediglich um die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘.“
Vor allem mit Blick auf die anstehenden Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt erwartet die Abgeordnete, dass die Landesregierung allen eingesetzten Polizeikräften aus Bund und Ländern eindeutig kommuniziert, dass Plakate oder Transparente mit dieser Aussage erlaubt sind, kein polizeiliches Einschreiten rechtfertigen und dies auch bei der Generalstaatsanwaltschaft klarstellt. Die Aussage könne und solle Teil der vielfältigen Versammlungen und Proteste sein, die sich gegen den Parteitag der AfD in Erfurt richten. Proteste dürften nicht grundlos kriminalisiert, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht grundlos eingeschränkt werden. Eine einheitliche und rechtssichere Praxis bedeutet nicht zuletzt auch eine Entlastung von Polizei und Justiz. Dazu König-Preuss weiter: „Es ist allen Beteiligten geholfen, wenn nicht im vorauseilenden Gehorsam und ohne rechtliche Grundlage den Befindlichkeiten und der Opferrolle der AfD genüge getan wird. Der Rechtsstaat ist kein staatlich finanzierter Betreuungsservice für die gekränkten und fragilen Egos von männlichen AfD-Abgeordneten.“
Die Rechtslage ist inzwischen so eindeutig, dass jede weitere Kriminalisierung solcher Plakate kein Missverständnis mehr wären, sondern ein Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, ist die Abgeordnete überzeugt.
Schon im Jahr 2019 hatte das Verwaltungsgericht Meiningen geurteilt, dass die Bezeichnung von Höcke als Faschisten ein Werturteil ist, das „nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“. Auch im Juni 2023 wurde ein entsprechendes Verfahren von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestellt. In der Begründung dazu heißt es, Höcke habe sich „in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten. Ferner hat er sich wiederholt zu den historisch verbürgten Verbrechen des Hitler-Regimes in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 geäußert, die [...] als Relativierung dieser Verbrechen verstanden wurden [...].“ Erst vor wenigen Wochen wurde erneut ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen eine „Oma gegen rechts“ in Sachsen-Anhalt eingestellt.
König-Preuss erklärt abschließend: „Dass die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ auf Tatsachen beruht, ist nicht nur durch gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch bestätigt. Niemand darf wegen dieser Aussage von der Polizei eingeschüchtert oder sogar in seinen Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Ich hoffe, bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt am 4.7. viele Menschen mit diesem ‚Mut zur Wahrheit‘ sehen zu können und erwarte, dass die eingesetzten Polizist*innen bis dahin mit der geltenden Rechtslage vertraut gemacht werden. Die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ ist im politischen Protestkontext zulässig. Es darf nicht erneut zu Personalienfeststellungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder einschüchternden Maßnahmen kommen, nur weil Menschen eine von der Meinungsfreiheit geschützte politische Bewertung äußern. Wer trotzdem gegen Protestierende vorgeht, schützt nicht den Rechtsstaat, sondern schränkt Grundrechte ein.“
Weiterführende Informationen:
Die erwähnten kleinen Anfragen samt Antworten der Landesregierung finden Sie in der Parlamentsdatenbank unter den Drucksachennummern: 8/2399 und 8/3472.



