Gesetzentwurf der Landesregierung - wichtiger Baustein zur weiteren Digitalisierung der Thüringer Justiz

Dr. Iris Martin-Gehl
JustizPresseDr. Iris Martin-Gehl

Zur heutigen ersten Beratung des Landtags zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Absicherung der weiteren Digitalisierung der Justiz in Thüringen äußert sich Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion: „Der Gesetzentwurf zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sichert die weitere digitale Modernisierung der Arbeitsabläufe und Datenverarbeitung in der Thüringer Justiz. Es ist richtig und wichtig, dass mit diesem Gesetz hierfür die Zuständigkeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen festgelegt werden und damit eine sichere rechtliche Grundlage für die Digitalisierung in der Thüringer Justiz geschaffen wird.

Nach der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes kommt es nun darauf an, dass im zuständigen Fachausschuss die von den Regelungen „Betroffenen“ mit ihren Erfahrungen und Einschätzungen zu Wort kommen. Hier wird die Frage zu diskutieren sein, ob mit der durch den Gesetzentwurf vorgesehenen Integrierung der digitalen Arbeitsabläufe in die E-Government-Strukturen des Landes ausreichend den Bedürfnissen der Justiz als eigenständiger Staatsgewalt Rechnung getragen wird und ob Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Rahmen der vorgesehenen Strukturen genügend Einfluss auf ihre eigenen Belange beim Einsatz und der Nutzung von IT in ihren Geschäftsbereichen haben. Auch wird kritisch zu prüfen sein, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die vorgesehene Einbeziehung externer Dienstleister den Anforderungen zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und des Legalitätsprinzips der Strafverfolgung gerecht wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Vergleich mit entsprechenden Regelungen in anderen Bundesländern und Erfahrungen aus bereits praktizierten länderübergreifend digitalen Vernetzungen zu legen sein.“

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