Weitere Aufarbeitung im Fall der internen Ermittlungen nötig
Zur heutigen Innenausschuss-Sitzung erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: "Wir begrüßen, dass auch in der Regierung die Erkenntnis reift, dass man die jüngsten Vorkommnisse um die internen Ermittlungen in Thüringen nicht einfach aussitzen kann und jetzt ein interner Revisor eingesetzt wird. Angesichts der signifikanten Vertrauensstörung in der Thüringer Polizei wäre aus unserer Sicht ein unanhängiger, nicht weisungsgebundener Sonderermittler außerhalb der Polizeistruktur geeigneter gewesen. Wir erwarten daher bis zum Herbst einen ersten Bericht des Ministeriums im zuständigen Innenausschuss, der dafür der richtige Ort ist. Die internen Ermittlungen sind ein wichtiges Instrument, um etwaiges Fehlverhalten aufzuklären. Gleichwohl gilt es auch hier, auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu achten, und das vom Beginn bis zum Ende eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Prinzip gilt für alle Beschuldigten, egal ob Betroffene Verkehrsteilnehmer, Demoteilnehmer, Fußballfans oder Polizeibeamtinnen und -beamte selbst sind."
Hande weißt darauf hin, dass die Fraktion Die Linke in der heutigen Sitzung erneut die Durchsuchungen in der Geschäftsstelle der GdP thematisiert hat. "Es geht hier nicht nur um personenbezogene Daten von mehr als 4.500 Gewerkschaftsmitgliedern, sondern auch um hoch sensible Informationen, wie etwa medizinische Daten, Arztberichte, Kritik am Dienstherren oder die Vorbereitung von etwaigen Klagen gegen den Dienstherren. Es handelt sich nach unserer Kenntnis um den seit Jahrzehnten größten Eingriff in die gewerkschaftliche und personalrechtliche Tätigkeit. Auch nach allen bisher vorliegenden Informationen fehlt mir das Verständnis dafür, warum man eine großangelegte Razzia mit Verstärkung aus mindestens drei Bundesländern vorbereitet und diese in den Räumen einer Service-Gesellschaft startet, in der auch die Gewerkschaft eingemietet ist, dafür dann aber keinen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann.
Daraufhin erwirkt man einen vor Ort schwer prüfbaren 'telefonischen Beschluss' für die jene Service-Gesellschaft. Für die GdP, deren gesamte Server beschlagnahmt und ausgewertet wurden, wird ein solcher richterlicher Beschluss nicht einmal beantragt. Wir haben hier noch viele offene Fragen."
Der Abgeordnete erklärt, dass die Fortsetzung der parlamentarischen Aufarbeitung für den 28. August im Innenausschuss vereinbart wurde.