Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahlrechtsreform

André Blechschmidt

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Reform des Bundestagswahlrechtes erklärt André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

 

„Die Linke im Bundestag hat entscheidend dazu beigetragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Wahlrechtsreform auseinandergesetzt hat. Unsere Kritik zielte von Anbeginn darauf ab, dass die vorgenommenen Wahlrechtsänderungen dazu führen, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr korrekt in der Sitzverteilung des Bundestages widerspiegeln. Das heutige Urteil übt deutliche Kritik an der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.“

Es sei allerdings verwunderlich, dass das Gericht sich in seiner Begründung in so ausdrücklicher Form auf die Situation der CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft im Bundestag bezieht. „Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil von der Bundestagsmehrheit für die nun nötige Überarbeitung des Wahlrechtes nicht für eine ‚Lex CSU‘ benutzt wird. Die Wahlrechtsreform und das heutige Urteil bergen somit das Risiko, kleinere Parteien weiterhin zu benachteiligen und die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag erheblich einzuschränken“, so Blechschmidt.

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