Notfallfonds und Sondervermögen gegen Energiearmut

Steffen Dittes
Presse

Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Notfallfonds für Thüringen in Höhe von 10 Millionen Euro zur Abfederung von außerordentlichen Härtefällen bei Familien mit Kindern geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass aufgrund gestiegener Energiepreise Teilhabemöglichkeiten sowie frühkindliche Bildung nicht eingeschränkt werden müssen.

„Insbesondere Familien mit Kindern sind überproportional stark von den hohen Energie- und Lebensmittelpreisen belastet. In erster Linie ist der Bund in der Verantwortung. Aber auf Landesebene können wir nicht tatenlos zusehen, wenn Kinder von Armut betroffen und konkret bedroht sind“, äußert sich Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Im Hinblick auf die allgemein schwierige finanzielle Situation vieler Thüringerinnen und Thüringer erklärt Dittes: „Wir können in Thüringen nicht alle Erwartungen erfüllen, auch nicht jede Folge der Preisexplosionen ausgleichen oder die bestehenden Unzulänglichkeiten des Sozialhilfesystems kompensieren. Deswegen ist jede landespolitische Maßnahme nur eine Ergänzung notwendiger bundespolitischer Entscheidungen. Diese müssen zuvorderst dazu führen, dass Menschen nicht belastet werden. Eine gerechte Sozialpolitik muss Ursachen für Armut bekämpfen, anstatt zu versuchen, Belastungen auch infolge der erlebten Gewinninflation mit öffentlichen Geldern wenig zielgenau und in der Höhe vollkommen unzureichend auszugleichen.“

Zur Finanzierung des Notfallfonds sowie weiterer Maßnahmen zur Bewältigung der Energiepreiskrise soll das bestehende Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Zweck erweitert werden. So sollen bislang zur Bewältigung der Corona-Pandemie nicht gebrauchte Mittel auch zur Finanzierung von Maßnahmen der Bewältigung der Energiepreiskrise verwendet werden.

„Wir hoffen, dass der Landtag somit in einem ersten Schritt sehr schnell Mittel in der für viele Menschen, Vereine, Handwerker und Unternehmen existenziell bedrohlichen Krise zur Verfügung stellt. In einem zweiten Schritt müssen dann Parlament und Landesregierung konkret verabreden, wie diese Mittel aus dem Sondervermögen zielgenau und wirksam zur Entlastung eingesetzt werden. Jedes Hilfsangebot muss mit Blick auf die besondere und akut bestehende Notlage unbürokratisch gestaltet sein“, betont Dittes.

Die parlamentarischen Vorlagen von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen“ und „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens“ werden in der kommenden Woche im Thüringer Landtag beraten.

Mehr aktuelle Themen