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            <title>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 12:19:49 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 11:03:34 +0200</pubDate>
                <title>Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren: Historische Debatte reicht weit über Thüringen hinaus</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/anhoerung-zum-afd-verbotsverfahren-historische-debatte-reicht-weit-ueber-thueringen-hinaus/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zieht nach der gestrigen öffentlichen Anhörung zum Antrag auf Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens Bilanz: „Die Anhörung war wichtig und zugleich historisch, weil die Frage eines AfD-Verbots endlich nicht nur abstrakt diskutiert wurde, sondern unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertungen, Tatsachengrundlagen und Gegenargumente öffentlich auf den Tisch kamen.“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zieht nach der gestrigen öffentlichen Anhörung zum Antrag auf Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens Bilanz:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Anhörung war wichtig und zugleich historisch, weil die Frage eines AfD-Verbots endlich nicht nur abstrakt diskutiert wurde, sondern unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertungen, Tatsachengrundlagen und Gegenargumente öffentlich auf den Tisch kamen. Mehrere Sachverständige haben umfangreich dargelegt, warum sie die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren beziehungsweise eine entsprechende Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht als gegeben ansehen. Die große mediale Aufmerksamkeit und die Rückmeldungen weit über Thüringen hinaus zeigen zugleich, dass diese Debatte bundespolitische Bedeutung hat. Danke an die Sachverständigen der demokratischen Fraktionen, die mit umfassendem Wissen, juristischer Expertise und klaren Argumenten zu diesem historischen Moment beigetragen haben und sowohl Bedenken ausräumen als auch Belege liefern konnten. Gerade die Unterschiedlichkeit der Positionen hat die Debatte so wertvoll gemacht.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>König-Preuss verweist darauf, dass die einzigen drei Anzuhörenden der mündlichen Beratung, die sich gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens aussprachen, nicht als unabhängige Sachverständige zu betrachten sind. „Bei allen drei Sachverständigen der AfD stellt sich die Frage nach einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zur AfD. Der eine war als Anwalt für Höcke tätig, der andere als Anwalt für die AfD. Dieser führte gar am Tag der Anhörung selber eine gemeinsame Pressekonferenz mit der AfD-Fraktion durch. Laut Presseberichten soll der dritte wiederum als Innenminister einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt im Gespräch sein. Dieser räumte ein, sich kurz vor Anhörungsbeginn mit Höcke gemeinsam zum Mittagessen getroffen zu haben. Das alles stellt grundsätzlich die Expertise der AfD-Anzuhörenden in Frage. Für alle erkennbar wurde es jedoch bei der Anhörung selbst, als sich die beiden zuletzt Gehörten als Experten disqualifizierten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Abgeordnete kommt insgesamt aber zu einem positiven Fazit: „Entscheidend bleibt für uns das Gesamtbild der Anhörung. Einerseits wurden umfassend tatsächliche und verfassungsrechtliche Argumente für ein Verfahren vorgelegt. Andererseits wurden Einwände benannt, mit denen sich Politik und Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen. Genau dafür haben wir diese Anhörung auf den Weg gebracht: Damit vorhandene Erkenntnisse geprüft, Gegenargumente gehört und die offenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht politisch wegmoderiert, sondern dort geklärt werden können, wo die Verfassung diese Entscheidung verortet. Dies ist das Bundesverfassungsgericht.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 11:01:23 +0200</pubDate>
                <title>Leugnung von Verbindungen der AfD zum NS ist perfide</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/leugnung-von-verbindungen-der-afd-zum-ns-ist-perfide/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hans-Georg Maaßen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hans-Georg Maaßen:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Es ist skandalös, dass Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor der Anhörung die Räumlichkeiten der Thüringer AfD-Fraktion aufgesucht und sich auch mit Björn Höcke persönlich getroffen hat. Mit Maaßen meldet sich wieder ein Verfechter der AfD-Linie zu Wort, der seither durch Äußerungen auffiel, die von Beobachtern als ‚antisemitisch, rechtsextremistisch und verschwörungstheoretisch‘ eingeschätzt wurden. Seine Warnung vor angeblicher Staatswillkür lenkt nur davon ab, dass wir es hier nicht mit normaler Parteipolitik zu tun haben. Im Gegenteil: Sie macht für uns deutlich, dass sein Weltbild schon selbst außerhalb des verfassungsmäßigen Korridors liegt. Dass Maaßen die AfD bisher in Schutz nahm, obwohl gerade Höcke-Anhänger bis heute ein reales Umsturzpotenzial propagieren, demaskiert ihn. Dass er in der Anhörung Verbindungen der AfD zum NS leugnete ist besonders perfide, wenn er sich ausgerechnet heute mit jenem AfD-Mann traf, der wiederholt rechtskräftig wegen illegaler NS-Parolen verurteilt wurde.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78850</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 21:42:44 +0200</pubDate>
                <title>Vorgesehene rechtsstaatliche Schutzmechanismen unserer Verfassung ernst nehmen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/vorgesehene-rechtsstaatliche-schutzmechanismen-unserer-verfassung-ernst-nehmen/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hape Kerkeling:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hape Kerkeling:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Hape Kerkeling bringt eine Perspektive in diese Anhörung ein, die juristische Gutachten nicht ersetzen können und auch nicht ersetzen sollen. Er spricht ausdrücklich nicht als Verfassungsrechtler, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus und erinnert ausgerechnet in Thüringen an die historische Erfahrung, dass die Zerstörung einer Demokratie nicht erst mit ihrem endgültigen Zusammenbruch beginnt. Sein Bezug auf 1930, Buchenwald und die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen verbindet Erinnerungskultur mit der Frage, welche Verantwortung demokratische Institutionen heute tragen. Besonders stark ist dabei sein Gedanke, dass die Verteidigung des Grundgesetzes keine Frage von Regierung oder Opposition sein kann. Seine Rede ist ein eindringlicher Appell, die vorgesehenen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen unserer Verfassung ernst zu nehmen und die Entscheidung dort treffen zu lassen, wo sie hingehört: Beim Bundesverfassungsgericht.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 21:23:11 +0200</pubDate>
                <title>AfD-Verbotsverfahren hat Aussicht auf Erfolg</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/afd-verbotsverfahren-hat-aussicht-auf-erfolg/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):</strong></p>
<p>„Die Stellungnahme von Valentina Chiofalo für die Gesellschaft für Freiheitsrechte bringt eine außergewöhnlich breite Tatsachengrundlage in die Anhörung ein. Die GFF kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach ihrer Bewertung verfassungswidrig im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ist und ein Verbotsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich wäre. Bemerkenswert ist dabei nicht nur die Menge des Materials – mehr als drei Millionen ausgewertete Datenpunkte –, sondern dass die GFF ausdrücklich auch entlastende beziehungsweise nicht tragende Befunde dokumentiert. In mehreren untersuchten Bereichen sieht sie trotz problematischer Äußerungen keine hinreichende Grundlage für eine Verbotsbegründung. Gerade diese Differenzierung macht die zentrale Aussage des Gutachtens prüfenswert: Als tragend bewertet die GFF insbesondere Angriffe auf das Demokratieprinzip sowie konkrete politische Konzepte, die nach ihrer Analyse die Menschenwürde bestimmter Bevölkerungsgruppen verletzen würden. Das ist eine umfangreiche Tatsachen- und Rechtsgrundlage, die uns im Antrag bestärkt.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 20:49:11 +0200</pubDate>
                <title>Planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/planvolles-vorgehen-mit-legalen-mitteln-kann-verbotsrelevant-sein/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz macht einen entscheidenden verfassungsrechtlichen Punkt deutlich: Eine Partei muss nicht erst Gewalt anwenden oder offen zum Umsturz aufrufen, bevor Artikel 21 greift. Auch ein planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein, wenn damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt werden soll. Bemerkenswert ist, dass Schwarz ausdrücklich zu der Einschätzung kommt, die Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD lägen vor. Dabei nimmt er nicht nur Äußerungen in den Blick, sondern auch konkretes institutionelles Handeln: Er nennt die Vorgänge bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags und Äußerungen von AfD-Funktionären über den Austausch von Beamten nach einem möglichen Wahlsieg, die er selbst als ‚politische Säuberungen‘ bezeichnet. Genau hier setzt unser Antrag an: Die vorliegenden Befunde sollen in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Verfahren geprüft werden.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 19:43:40 +0200</pubDate>
                <title>Hohe Hürden sind kein Argument gegen das Prüfverfahren</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/hohe-huerden-sind-kein-argument-gegen-das-pruefverfahren/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme der Anzuhörenden Prof. Dr. Kathrin Groh:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme der Anzuhörenden Prof. Dr. Kathrin Groh:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;„Prof. Dr. Kathrin Groh macht deutlich, dass die hohen Hürden eines Parteiverbots kein Argument dafür sind, die verfassungsrechtliche Prüfung gar nicht erst vorzunehmen. Nach ihrer Bewertung liegen die Tatbestandsmerkmale des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz vor. Zugleich verlangt sie eine entsprechend sorgfältige und belastbare Beweisführung. Besonders interessant ist ihre Auseinandersetzung mit der Frage, ob neben einem Antrag gegen die Gesamtpartei auch Teilstrukturen – etwa der Thüringer Landesverband – eigenständig oder hilfsweise in den Blick genommen werden können. Damit zeigt Groh zugleich, dass die Debatte nicht auf die einfache Alternative, Gesamtpartei verbieten oder gar nichts tun reduziert werden muss. Ihre Stellungnahme eröffnet vielmehr konkrete verfassungsprozessuale Fragen, die Karlsruhe anhand einer sauber aufbereiteten Tatsachengrundlage beantworten müsste.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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