Neues Lobbyregister wichtiger weiterer Baustein für mehr Transparenz in der Thüringer Politik
„Mit der Einführung des neuen Lobbyregisters gibt es nun einen weiteren wichtigen Baustein für mehr Transparenz in der Thüringer Politik – insbesondere mit Blick auf die Arbeit des Landtags. Bürgerinnen und Bürger können nun nicht nur zu Gesetzgebungsverfahren, sondern auch zu anderen parlamentarischen Aktivitäten in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfahren, welche Akteure aus dem außerparlamentarischen Bereich sich warum mit welchen Inhalten jeweils an welche Abgeordneten gewandt haben“, erklärt der Linke-Abgeordnete Knut Korschewsky, der auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtags ist, zum heutigen Landtagsbeschluss neuer gesetzlicher Lobbyregelungen.
Das Lobbyregister ist nun eine Ergänzung zur schon vorhandenen bewährten und bundesweit als Vorbild geltenden Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentation. Dieser „legislative Fußabdruck“ - also die inhaltliche Dokumentation der Entstehung von Gesetzentwürfen und der inhaltlichen Beiträge, die außerparlamentarische Akteure nicht nur in Anhörungen dazu liefern - und das neue Lobbyregister bieten umfassende Transparenz. „Im Rahmen des Beratungsverfahrens im Landtag haben wir uns entschieden, durch eine weitgehende Übertragung der für das Lobbyregister des Bundestages geltenden Regelungen auch in Thüringen ein Lobbyregister einzuführen. Da eine turnusgemäße Evaluierung der neuen Vorschriften im heute beschlossenen Gesetz vorgesehen ist, ist der Weg zur Weiterentwicklung der Vorschriften und des Lobbyregisters schon eröffnet. Heute freuen wir uns um einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, so LINKE- Abgeordneter Knut Korschewsky,.
In der 5. Wahlperiode hatte die LINKE-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht - Regelungen für ein Lobbyregister beim Landtag eingeschlossen. Die damalige Landtagsmehrheit lehnte aber den Gesetzentwurf als „nicht notwendig“ und als „überzogen“ leider ab. „Doch die letzte Ernsthaftigkeit beim Thema Transparenz fehlt der CDU offensichtlich, da sie die bewährte Beteiligtentransparenzdokumentation nicht erhalten wollte. Umso besser das nun das von Rot-Rot-Grün favorisierte Kombinationsmodell erfolgreich die Mehrheit gefunden hat“, so Korschewsky.
Abschließend weist LINKE-Abgeordneter Korschewsy darauf hin, dass mit dem heutigen Gesetzesbeschluss in einem Artikel 2 auch sinnvolle Änderungen in Sachen Transparenz der Offenlegung von Spenden an Abgeordnete – eingeschlossen ein Verbot der Direktspenden an Parlamentarier - und zur Erhöhung der Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften von Abgeordneten auf den Weg gebracht wurden.