Für Selbstbestimmung: Neuer Anlauf zur Abschaffung von §218 gefordert

Ulrike Grosse-Röthig

Nach dem aktuellen Scheitern des Gesetzesvorhabens zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erklärt Ulrike Grosse-Röthig, Sprecherin für Justizpolitik der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Liberalisierung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch ist lange überfällig. Trotz des enttäuschenden Ausgangs einer jahrelangen Debatte im Bundestag darf der Einsatz für mehr Selbstbestimmung von Frauen nicht enden. Innerhalb der ersten 100 Tage nach der Wahl muss ein neuer Anlauf zur Abschaffung des § 218 im Strafgesetz gestartet werden.“

Grosse-Röthig verweist auch darauf, dass mehr als 50 Verbände der Zivilgesellschaft, darunter der Bundesverband Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Frauenrat, in einem Eil-Appell das Reformvorhaben unterstützt haben. Das Ziel: Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche sollen straffrei bleiben und rechtlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz statt im Strafgesetzbuch geregelt werden. Doch CDU, AfD und Teile der FDP haben die Entkriminalisierung blockiert.

„Frauen in schwierigen Lebenslagen brauchen Unterstützung, keine Kriminalisierung. Wir stehen konsequent für die Stärkung der Frauenrechte ein: Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss legal, kostenfrei und flächendeckend gewährleistet sein. Gleichzeitig fordern wir den Ausbau und die bessere Zugänglichkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für ungewollt Schwangere“, so Grosse-Röthig.

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