Windenergie: Direkte finanzielle Beteiligung stärkt Akzeptanz
Der Thüringer Landtag hat heute erstmals den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Weiterentwicklung des Thüringer Windbeteiligungsgesetzes beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu stärken, indem Anwohnerinnen und Anwohner künftig direkt finanziell an Windenergieanlagen beteiligt werden. Dazu erklärt Jens Thomas, energiepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Der notwendige Umbau unserer Energieversorgung kann nur gelingen, wenn die Menschen vor Ort auch finanziell von Windenergieanlagen profitieren. Bisher gibt es in Thüringen lediglich eine mittelbare Beteiligung über die Kommunen. Wir wollen diese sinnvoll ergänzen und denjenigen, die im Umfeld von Windenergieanlagen leben, eine direkte Teilhabe an der Wertschöpfung ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vorhabenträger künftig verbindliche Beteiligungsangebote nicht nur für Gemeinden, sondern auch für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner unterbreiten müssen. Dabei bleiben unterschiedliche Beteiligungsmodelle möglich – etwa über Bürgerenergiegenossenschaften, vergünstigte Stromtarife oder pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner. Entscheidend sei, so Thomas, dass Beteiligung verbindlich, transparent und spürbar ausgestaltet werde.
„Akzeptanz ist kein Selbstläufer. Sie entsteht dort, wo Menschen konkret erleben, dass die Energiewende fair gestaltet wird und Wertschöpfung in der Region bleibt“, betont Thomas. Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Ausbauziele für erneuerbare Energien sei eine stärkere Einbindung der Bevölkerung unverzichtbar.

