Brombeer-Koalition verweigert Klage gegen SuedLink

Jens Thomas

Zur Ablehnung der Koalitionsfraktionen bei einem Antrag der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf Klage zu erheben, erklärt Jens Thomas, energiepolitischer Sprecher der Fraktion: „Die Brombeer-Koalition aus CDU, SPD und BSW hat heute bewusst darauf verzichtet, Thüringens Rechte gegenüber dem Bund zu wahren. Statt den rechtsstaatlichen Weg zu nutzen, um den umstrittenen Trassenverlauf überprüfen zu lassen, duckt sich die Koalition weg. Das ist ein schlechtes Signal an die Menschen im Wartburgkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, die die Lasten dieses Projekts tragen sollen, ohne dass ihre Interessen konsequent verteidigt werden.“

 

 

 

Der Antrag der Linken sah vor, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur vom 10. Oktober 2025 für den SuedLink-Abschnitt durch Thüringen zu klagen. Mit der Bekanntgabe des Beschlusses am 24. November 2025 läuft eine einmonatige Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht – nur in diesem Zeitraum kann der festgelegte Trassenverlauf rechtlich überprüft werden.

 

 

Kern der Kritik ist, dass der nun festgelegte Verlauf weiterhin nicht dem gesetzlichen Gebot eines möglichst geradlinigen Trassenverlaufs entspricht (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 NABEG). Statt einer direkten Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt führt die Leitung über eine Ostschleife durch Thüringer Gebiet, verlängert die Strecke und verursacht zusätzliche Eingriffe in Natur, Landschaft und Eigentumsrechte. „Wir stellen den Netzausbau und die Energiewende ausdrücklich nicht infrage. Im Gegenteil: Der überregionale Ausbau der Stromnetze ist ein zentraler Baustein für den Umbau unseres Energiesystems. Aber wenn Thüringen schon massiv belastet wird, dann hat dieses Land wenigstens Anspruch auf eine rechtmäßige, effiziente und faire Trassenplanung. Genau dafür ist eine Klage da“, so Thomas.

 

 

Die Fraktion Die Linke erinnert daran, dass Thüringen bereits 2019 gegen den damals vorgesehenen Verlauf geklagt hatte. Diese Klage scheiterte nicht inhaltlich, sondern aus formalen Gründen, weil der Planfeststellungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Zugleich hatte die damalige Landesregierung 2021 angekündigt, nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gerichtlich gegen den SuedLink vorzugehen, wenn der Trassenverlauf weiterhin gegen das Gebot der Geradlinigkeit verstoße. „Die heutige Landesregierung bricht faktisch das damalige Versprechen, nach Planfeststellung zu klagen. Besonders die CDU verabschiedet sich damit von ihren eigenen Worten. Wer früher Widerstand ‚notfalls auch mit Klagen‘ gefordert hat und heute jede Klage ablehnt, macht sich unglaubwürdig“, kritisiert Thomas.

 

 

Die Fraktion Die Linke betont, dass eine Klage kein Blockadeinstrument gegen die Energiewende ist, sondern ein legitimes rechtsstaatliches Mittel, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Verhältnismäßigkeit der Belastungen überprüfen zu lassen. „Wir schulden es den betroffenen Kommunen, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und allen Menschen entlang der Trasse, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um unnötige Umwege, zusätzliche Eingriffe und einseitige Belastungen zu verhindern. Die Koalition hat diese Chance heute vertan. Wir als Die Linke werden den Kampf für einen gerechten und demokratisch kontrollierten Netzausbau aber nicht aufgeben“, so Jens Thomas abschließend.


 

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