Drohende Energiearmut - Leistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge mit Verfassung wirksam absichern

Anja Müller
EnergiepolitikPresseGleichwertige LebensverhältnisseStaatszieleUkraine-KriegVerfassungWohnungspolitikAnja Müller

Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE, fordert, dass auch die Verfassung dazu beitragen muss, den ungehinderten und diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge für alle zu sichern:

„Gerade die aktuellen Entwicklungen im Energiebereich zeigen deutlich, wie existenziell wichtig der möglichst ungehinderte und gleichberechtigte Zugang zu Energie, wie Gas und Strom, für einen sozial sicheren und logistisch reibungsfreien Alltag ist. Energie in ihren verschiedensten Formen ist in unserer hochtechnisierten Gesellschaft unverzichtbar. Energiearmut diskriminiert und schließt aus der Gesellschaft aus – wie auch andere Formen der Armut. Das Recht, auf die für die Bestreitung des Alltags notwendige Energie – und dazu gehört auch deren sozialverträgliche Finanzierbarkeit – muss als Teil des vom Bundesverfassungsgerichts festgestellten unabweisbaren sozio-kulturellen Existenzminimums gezählt werden.“ Schließlich diene die Sicherung des Existenzminimums auch dazu, dass jede und jeder im Sinne gleicher Teilhabe am Leben der Gesellschaft teilnehmen kann. „Deshalb muss auch die Thüringer Verfassung mit ihren bestehenden Regelungen so genutzt und so weiterentwickelt werden, dass sie Leistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge und -vorsorge in dem Maße absichert, dass alle Menschen in Thüringen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Alltagsleben führen können“, unterstreicht Müller.

Aus dem Grundrecht auf Schutz vor Obdachlosigkeit und dem Staatsziel menschenwürdiges Wohnen lasse sich die Pflicht ableiten, bezahlbares Wohnen unter menschenwürdigen Bedingungen (Stichwort Heizung im Winter) zu sichern. Die Verfassung schreibe schon jetzt die Pflicht zur nachhaltigen Energieversorgung fest. „Die jetzige Krisensituation zeigt deutlich: Es geht nicht nur um ökologische Nachhaltigkeit, sondern vor allem auch um die sozialen Gesichtspunkte bzw. Wirkungsweise von Nachhaltigkeit“, so die Abgeordnete. Darüber hinaus sollte mit Blick auf die Thüringer Verfassung eine Reformdiskussion gestartet werden, um Leistungen der Daseinsvorsorge darin abzusichern – vom Zugang zu Energie über die Absicherung der wohnortnahen Versorgung mit Lebensmitteln bis zur wohnortnahen Versorgung mit Gesundheitsleistungen und sozialen Unterstützungsangeboten. „Auch das muss zusammen mit dem Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Thüringen, in Städten und ländlicheren Gegenden gesehen werden“, so Müller.


 

Mehr Themen