Zum Tag der Verfassung

Christian Schaft

Zum heutigen Tag der Thüringer Verfassung erklärt Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke: „Vor 31 Jahren wurde die Verfassung auf der Wartburg verabschiedet. Sie legt die Grundpfeiler unseres Zusammenlebens und für das Zusammenspiel der demokratischen Institutionen fest. Unsere Aufgabe ist es, die darin verankerten humanistischen Werte zu bewahren und die Verfassung so weiterzuentwickeln, dass gleichwertige Lebensverhältnisse für alle gewährleistet werden. Ein besonderer Fokus liegt für uns als Linke auf der Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen.“

Dank unserer Initiative wurde im Landtag eine umfassende Verfassungsdiskussion angestoßen. „Diese führte zu Reformen, die seit Juni 2024 in Kraft sind. Die neuen Staatsziele – Förderung des Ehrenamts, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und nachhaltige Entwicklung – müssen nun in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen in Thüringen konsequent umgesetzt werden“, betont Schaft.

Besonders die Verpflichtung zu gleichwertigen Lebensverhältnissen ist entscheidend, da soziale Spaltung und Diskriminierung leider zunehmen. „Es geht darum, allen Menschen in Thüringen gleiche Teilhabe zu ermöglichen – sei es bei bezahlbarem Wohnen, Energie, Lebensmitteln oder einem barrierefreien Zugang zu Bildung. Das gilt gleichermaßen für Menschen in ländlichen Regionen, etwa beim öffentlichen Nahverkehr oder der Gesundheitsversorgung“, so der Linke-Fraktionschef weiter. Deshalb wird das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ein zentrales Anliegen der Linksfraktion sein – im Landtag wie auch vor Ort in den Thüringer Regionen.

Bei der letzten Verfassungsreform wurden nicht alle wichtigen Reformanliegen umgesetzt: „Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren werden wir weiter für Änderungen kämpfen, die von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören die Stärkung direkter Demokratie, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, mehr Rechte für Kinder und Jugendliche, Lernmittelfreiheit sowie die Verpflichtung des Staates zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Die dazu breit geführte Debatte in der letzten Legislatur war der Auftakt, aber noch nicht das Ende der Diskussion über diese Themen in der Thüringer Verfassung“, unterstreicht Schaft.


 

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