Studienstart darf keine Hürde sein: BAföG-Wartezeiten verkürzen, „StudiumThüringenPlus“ erhalten!

Christian Schaft

In der Haushaltsberatung zum Einzelplan Wissenschaft hat die Landesregierung auf Nachfragen zur langen Wartezeit bei der Beantragung von Bafög und zur Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms „StudiumThüringenPlus“ keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Dabei brauche es schnell gemeinsame Lösungen, um die Situation beim Studienstart zu verbessern. Christian Schaft, Vorsitzender und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt: „Es braucht mehr als nur Lippenbekenntnisse für bessere Bildung und Chancengleichheit, es sind konkrete Maßnahmen nötig. Zugang zu Bildung ist schließlich keine Privatsache.“

 

Mit Blick auf die niedrige Anzahl von BAföG-Empfänger*innen von rund 10 Prozent in Thüringen und einer fehlenden grundlegenden BAföG-Reform auf Bundesebene nimmt Schaft die Situation der Studierenden in Thüringen in den Fokus: „Die Wartezeit für Studierende in Thüringen auf den BAföG-Bescheid muss kürzer werden, damit grundlegende Lebenshaltungskosten finanziert werden können. Studierende brauchen schneller Rückmeldungen zu ihren gestellten Anträgen. Mit dem Studierendenwerk und der Landesstudierendenvertretung sind wir im Austausch, um auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Haushalt zu verankern.“

Auch das von Rot-Rot-Grün eingeführte Studienstarthilfeprogramm „StudiumThüringenPlus“ muss aus Sicht von Schaft deshalb erhalten bleiben, um Studierende aus finanziell schlechter gestellten Familien den Einstieg ins Studium zu erleichtern. Die Fraktion wolle die einmalige und rückzahlungsfreie finanzielle Zuwendung von 500 Euro für Neuanschaffungen, wie beispielsweise einen Laptop oder dringend benötigte Literatur, ermöglichen. „Seit 2021 haben mehr als 500 Erstsemesterstudierende in Thüringen von dem Programm profitiert. Finanzielle Mittel sollten daher für das Förderprogramm auch 2025 bereitgestellt werden“, fordert der Linke-Hochschulpolitiker.

Seit 2024 gibt es auch auf Bundesebene ein Studienstarthilfeprogramm, aber Schaft meint: „Das landeseigene Programm muss erhalten bleiben, weil der Kreis von Empfänger*innen des Bundesprogramms stark eingeschränkt ist. Nur sehr wenige Studierende haben davon in der Vergangenheit profitiert. Dass es überhaupt solche Förderprogramme zur Studienstarthilfe auf Landes- und Bundesebene geben muss, betrachte ich aber als Problem. Die Ampel-Regierung hat nicht geliefert und ist die grundlegende Reform des BAföG nicht angegangen. Eine existenzsichernde Ausbildungsförderung muss weiterhin das erklärte Ziel sein.“

 

Mehr Informationen zur Studienstarthilfe des Bundes und zum Förderprogramm „StudiumThüringenPlus“ finden Sie unter: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/

Mehr Informationen zur Antwort auf die kleine Anfrage „Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ und Studienstarthilfe des Bundes nach § 56 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)“ unter der Drs.: 8/202 /Dezember 2024) finden Sie im Anhang.


 

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