Sonntag ist Jahrestag der Kinderrechte

Kati Engel
Familien-KinderPresseKati Engel

Anlässlich des 33. Jahrestages UN-Kinderrechtskonvention kritisiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel, erneut die mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte durch die Bundesregierung: „Wenn Kinder nicht nur als Bestandteil von Familien angesehen würden, sondern endlich als eigenständiger Rechtssubjekte, könnten ihre Interessen besser geschützt und ihre Rechte nachhaltig gestärkt werden.“

„Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Das heißt aber nicht, dass Kinderrechte auch gewahrt sind. Das müssen wir leider auch für Deutschland immer wieder feststellen“, erläutert die Kinderpolitikerin. „Deutschland ist bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren noch keinen Schritt weitergekommen. Zudem fehlt nach wie vor eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.“

"Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist fundamental, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu etablieren und ihre Rechtsposition deutlich zu stärken. Denn Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Wahl noch durch eine starke Lobby, wie sie beispielsweise Autokonzerne haben, durchsetzen“, erklärt die Abgeordnete Engel.

„Zudem ist es endlich an der Zeit, das strukturelle Problem der Kinderarmut umfassend zu beseitigen. Das wichtigste Instrument dafür ist die Einführung einer Kindergrundsicherung, die allen Kindern das Existenzminimum auch garantiert. Armut und Ausgrenzung von Kindern müssen endlich beseitigt werden, ebenso das bürokratische Nebeneinander von kinder- und familienpolitischen finanziellen Leistungen“, appelliert Kati Engel. „DIE LINKE fordert daher, wie das Bündnis Kindergrundsicherung eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum. Und dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten“!

 

Hintergrund:

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und noch im selben Jahr von 191 Staaten der UNO unterschrieben. Mittlerweile wurde die Kinderrechtskonvention inzwischen von allen UN-Mitgliedsstaaten außer den USA ratifiziert. 

Die Konvention legt in 54 Artikeln die wesentlichen Standards zum Schutz der Kinder fest und stellt die Wichtigkeit von deren Würde und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

Aber leider finden die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, im Grundgesetz bisher keine Erwähnung.

 


 

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