Nachholbedarf im Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus

Cordula Eger, Ralf Plötner

Für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung stellt ein Krankenhausaufenthalt oft eine große Herausforderung dar. Sie befinden sich in einer fremden und zum Teil beängstigenden Umgebung. Zudem können sie Symptome, Bedürfnisse oder Wünsche nicht ausreichend zum Ausdruck bringen. Diese Menschen sind auf Vertrauenspersonen angewiesen, die bei der Kommunikation helfen. Die Lebenshilfe Thüringen e. V. hat in einer Petition auf diese Problemlage hingewiesen und unter anderem gefordert, dass die Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus finanziert werden müsse.

In einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag am 20. Januar 2022 haben die Petent:innen ihr Anliegen noch einmal vorgetragen. Cordula Eger und Ralf Plötner, beide Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, unterstützen die Petition und weisen darauf hin, dass mittlerweile die Kostenübernahme bei Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus geregelt sei. „Einem entsprechenden Gesetz sei mit Thüringer Unterstützung bereits im Bundesrat zugestimmt worden. Danach werde ab November 2022 die Assistenz über die Eingliederungshilfe und die gesetzliche Krankenversicherung finanziert“, so die beiden Abgeordneten. Im Bereich Aufnahme- und Entlassungsmanagement müsse sich jedoch ebenfalls noch einiges verbessern. „Darüber hinaus müssten bereits in der Ausbildung die Krankenhausbeschäftigten besser auf Menschen mit Behinderungen vorbereitet und für diese sensibilisiert werden. Hier gebe es noch erheblichen Nachholbedarf“, so die Abgeordneten Eger und Plötner abschließend.


 

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