Ja heißt Ja: Sexuelle Selbstbestimmung braucht ein Sexualstrafrecht, das Zustimmung schützt
„Wer sexualisierte Gewalt erlebt, darf nicht länger in die Lage gebracht werden, vor Gericht auch noch das eigene Nicht-Einverständnis beweisen zu müssen. Ich freue mich darüber, dass dieser Antrag bei der Justizministerin auf offene Ohren stößt und die Beratung dazu nun im zuständigen Ausschüssen beginnen kann“, erklärt Lena Saniye Güngör, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zur ersten Beratung des Antrags „Sexuelle Selbstbestimmung stärken – Ja heißt Ja im Sexualstrafrecht verankern“. Die Linke fordert, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Reform des § 177 StGB einsetzt, damit künftig nicht mehr ein erkennbarer Gegenwille, sondern das Fehlen freiwilliger Zustimmung im Zentrum steht.
„Das Nein-heißt-Nein-Modell lässt Schutzlücken, etwa dort, wo Betroffene in Schockstarre geraten und gerade nicht aktiv reagieren können. Das ist weder lebensnah noch opferschutzgerecht. Wer die Istanbul-Konvention ernst nimmt, muss jede nicht einverständliche sexuelle Handlung wirksam unter Strafe stellen. Ja heißt Ja ist deshalb kein symbolischer Slogan, sondern ein notwendiger Schritt zu mehr Schutz, mehr Selbstbestimmung und mehr Gerechtigkeit für Betroffene sexualisierter Gewalt“, so Güngör abschließend.

