Hebammenhilfevertrag sollte zur Absicherung der Versorgung in der Fläche nachjustiert werden
„Im Laufe der Woche lasen wir von den ersten Indizien, dass die Befürchtungen, die mit dem neuen Hebammenhilfevertrag zur Vergütung der freiberuflichen Beleghebammen einhergingen, nicht unberechtigt waren“, erklärt Lena Saniye Güngör, gleichstellungs- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zu der Berichterstattung von MDR Thüringen am 16. Dezember, der von Kündigungen einzelner Beleghebammen in Thüringen berichtete.
„Die deutlichen Sorgen des deutschen Hebammenverbandes und der Hebammenlandesverbände rund um den neuen Hebammenhilfevertrag war schon vor Monaten klar und deutlich in der Öffentlichkeit zu vernehmen. Doch die Landesregierung hat es versäumt, diese Ängste ernst zu nehmen und Einflussmöglichkeiten zur Verbesserung auszuloten.“
Bereits im Mai appellierte Güngör für eine Nachjustierung. „Eine Dringlichkeitsanfrage zu möglichen Aktivitäten der Landesregierung verdeutlichte bereits, dass die Landesregierung wenig Interesse an einer eigenen Einschätzung der Auswirkungen des Vertrages und keine Erörterung ihres Handlungsspielraumes hat“, so Güngör weiter.
„Für eine lückenlose Versorgung in Thüringen brauchen wir jede einzelne Hebamme. Ihre wichtige Arbeit zur Geburtshilfe für Schwangere ist ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsversorgung von Frauen und muss deshalb angemessen honoriert werden und darf nicht mit Existenzsorgen einhergehen“, meint Güngör.

