Gesetz für unabhängige Polizeibeschwerdestelle nimmt erste Hürde
„Der Thüringer Landtag hat sich heute mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion zur Errichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerde- und Ermittlungsstelle befasst und ihn in den Innenausschuss überwiesen, wo nun die weitere fachliche Beratung beginnen kann. Wir wollen Thüringen bundesweit zum Vorreiter machen und das bisherige Beschwerdemanagement aus Innenministerium und Polizei herauslösen. Stattdessen soll eine unabhängige Struktur geschaffen werden, um das Vertrauen in die Polizei nach innen und außen zu stärken“, so Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Der Innenpolitiker begrüßt, dass dieser Reformprozess mit Unterstützung der demokratischen Fraktionen nun weitergeführt werden kann: „Wir haben bisher das Problem, dass Polizei gegen Polizei ermittelt und dabei ein Interessenkonflikt besteht. Seit Anfang 2026 ist daraus faktisch ein ‚Polizei ermittelt gegen Polizei, kontrolliert durch Polizei‘ geworden, was das Problem aus unserer Sicht weiter zuspitzt. Hier brauchen wir eine echte Lösung, bei der sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Polizeikräfte ernst genommen fühlen. Diese wollen wir mit einer eigenständigen obersten Landesbehörde, interdisziplinärem Personal und grundlegenden Änderungen schaffen.“
Thüringen hat in den letzten eineinhalb Jahren durch rechtswidrige Abhörmaßnahmen und Telefonüberwachungen gegen Polizeibeamtinnen – auch aus Gewerkschaft und Personalrat – für Schlagzeilen gesorgt, betont der Abgeordnete und sagt dazu weiter: „Wir haben einerseits seit Jahren Forderungen von Amnesty International, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie der Wissenschaft, hier unabhängige Stellen zu schaffen. Andererseits wächst auch innerhalb der Polizei selbst der Wunsch nach einem solchen Strukturumbau. Das sind keine gegensätzlichen Pole, wir sehen hier ein gemeinsames Interesse, das wir als Die Linke nun aufgreifen und umsetzen wollen: für mehr Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und saubere Ermittlungen auch bei Vorwürfen unrechtmäßigen Polizeihandelns.“

