Keine Beratung für Bürgerinitiativen - Beratungsrecht muss verbessert werden

Anja Müller
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„Initiatoren von Bürgerbegehren erhalten beim zuständigen Landesverwaltungsamt lediglich formal-allgemeine Informationen. Eigentlich ist aber gesetzlich geregelt, dass bei Bürgerbegehren und Einwohneranträgen eine auf das jeweilige geplante Verfahren vor Ort zugeschnittene Beratung und damit konkrete Hilfe angeboten wird. Die Beratung sollte nicht nur schriftlich, wie derzeit praktiziert, sondern auch durch Gespräche stattfinden“, erklärt Anja Müller, Sprecherin für Verfassung, Demokratie und Petitionen, und bezieht sich auf die Antwort des Innenministeriums auf ihre Anfrage.

Die Abgeordnete kritisiert, dass Bürgerinitiativen nur allgemeine Informationen zum Verfahren eines Bürgerbegehrens erhalten. „Das“, so Müller, „können sich die Initiativen aber auch durch zwei Klicks im Internet beschaffen.“ Es habe schon seit längerem die Vermutung bestanden, dass das Landesverwaltungsamt diese Praxis ausübt.

„Nach diesen Informationen durch das Innenministerium muss eine Neugestaltung des Beratungsrechtes im Gesetz auf den Weg gebracht werden, damit Initiatoren von Bürgerbegehren und Einwohneranträgen künftig tatsächlich und nicht nur auf dem Papier unterstützt werden“, betont Müller.

Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage Müllers ist die Anforderung umfassender Daten und Informationen vom Innenministerium über die in Thüringen im Jahr 2021 beantragten bzw. durchgeführten Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

In diesem Zusammenhang äußert die LINKE-Abgeordnete ihre „deutliche Enttäuschung“ darüber, dass sich das Innenministerium nach eigenen Angaben nicht in der Lage gesehen hat, alle Gemeinden zu dem Thema abzufragen. „Ich werde als zuständige Fachabgeordnete hier eine entsprechende Nachfrage an das Ministerium stellen. Denn mit unvollständigen Daten ist es nicht möglich, sich das für die weitere politische Arbeit notwendige zutreffende Bild über die tatsächliche Situation vor Ort zu machen“, so Müller abschließend.

 


 

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