Güngör kritisiert Mindestlohn-Beschluss als Mutlosigkeit mit Ansage

Lena Saniye Güngör

Zur Entscheidung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten bis Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben, erklärt Lena Saniye Güngör, arbeitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Dieser Beschluss ist in gewisser Weise ein fatales Signal an Millionen Menschen, die jeden Tag den Laden am Laufen halten – besonders hier in Ostdeutschland. Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass der Mindestlohn überhaupt steigt, aber dass sich die Kommission nicht einmal auf 15 Euro einigen konnte, und stattdessen eine Trippelschritt-Anhebung über zwei Jahre beschlossen hat, zeigt: Die Lebensrealität der Beschäftigten zählt weniger als das Kalkül der Arbeitgeberlobbys.“

Güngör erinnert an das nun gebrochene Versprechen der SPD, den Mindestlohn auf 15 Euro anheben zu wollen: „Die Sozialdemokratie hat im Wahlkampf vollmundig 15 Euro versprochen – jetzt kommen 14,60 Euro in Zeitlupe. Wer so mit Erwartungen spielt, stärkt nicht nur das Misstrauen in die Politik, sondern schwächt die Kaufkraft und Lebenssicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen.“

Auch die Kritik der ostdeutschen Wirtschaftsverbände an höheren Mindestlöhnen weist Güngör entschieden zurück:

„Wer in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ernsthaft behauptet, 15 Euro seien ‚realitätsfern‘, der verkennt, wie viele Menschen trotz Vollzeitjob armutsnah leben. Es ist nicht der höhere Lohn, der den ländlichen Raum bedroht – sondern die Abwanderung, die Prekarisierung und das politische Kleinhalten.“

Aus Sicht der Fraktion Die Linke ist der Mindestlohn nur dann wirksam, wenn er armutsfest ist, sich am Medianlohn orientiert und regelmäßig automatisch angepasst wird. Deshalb betont die Abgeordnete: „Solange die Mindestlohnhöhe eine politische Verhandlungsmasse bleibt und nicht klaren sozialen Kriterien folgt, bleibt das Prinzip: Leistung ja – Respekt nein.“

Abschließend fordert Güngör: „Wir brauchen einen Systemwechsel, hin zu einem Mindestlohn, der nicht mehr unter die 60 % des Medianlohns sinken darf, wie es die Europäische Mindestlohnrichtlinie vorgibt. Die Bundesregierung darf sich nicht länger hinter der Kommission verstecken. Es ist Zeit für politische Verantwortung – auch und gerade im Osten.“

 


 

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