Erneute Razzia bei der GdP: Die Linke fordert Aufklärung im Innenausschuss
„Wenn innerhalb von drei Monaten zum zweiten Mal die Landesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) durchsucht und dabei erneut zügig zum schärfsten Mittel gegriffen wird, statt etwa klassisch Beschuldigte zu einer Vernehmung zu laden und ihnen die Möglichkeit zu geben, etwaige Unklarheiten und Interpretationen mit den Ermittlungsbehörden zu klären, dann ist das ein tiefgreifender Eingriff in den Kernbereich gewerkschaftlicher Arbeit, wie er durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt ist. Die Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens muss daher auch hinterfragt werden“, erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Hande weiter: „Auch wenn formell heute wegen des Verdachts der Untreue durchsucht wird, drängt sich die Einschätzung auf, dass die Maßnahmen auch in einem Zusammenhang mit dem stehen könnten, was wir seit einem halben Jahr in Thüringen erleben: Polizisten überwachen und durchsuchen Polizisten, Polizeigewerkschafter wollen die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme hinterfragen und überprüfen, werden sodann selbst zum Ziel von Überwachungen und Durchsuchungen. Und eine GdP-Vorsitzende, die diese erneuten massiven Eingriffe öffentlich kritisiert und eine rechtliche Überprüfung vor Gericht anstrengt, wird nun selbst zur Zielscheibe und durchsucht. Dass in Teilen der Thüringer Polizei das heutige Vorgehen als eine Art ‘Racheaktion’ gedeutet wird, weil die GdP protestierte, dass man die eigenen Server mit sensiblen Daten von 4.500 Mitgliedern sichergestellt hat, mache ich mir nicht zu eigen, stelle aber fest, dass es seit Monaten bereits eine drastische Vertrauensstörung in der Organisation gibt, die nun als weitere Zuspitzung Interne Ermittlungen vs. GdP wahrgenommen wird.“
Der Abgeordnete: „Wir erleben einen der gravierendsten Eingriffe in gewerkschaftliche Arbeit seit vielen Jahren. Wenn mit staatlichem Zwang in Wohnungen und Geschäftsräume eingedrungen wird, um auf Interna aus dem Herzstück einer Gewerkschaft zuzugreifen, um damit vermeintlich überhöhte Mietzahlungen aufzuklären, stellt sich die Frage nach der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Wer sich gewerkschaftlich engagiert wird dadurch selbstverständlich nicht immun vor Strafverfolgung und auch interne Ermittlungen unterliegen dem Legalitätsprinzip. Dennoch ergibt sich eine verfassungsrechtlich besondere Schutzwürdigkeit gewerkschaftlicher Tätigkeit, die vor solchen Eingriffen äußerst sorgfältig geprüft werden muss. Aber die Art und Weise, wie in Thüringen ermittelt wird, wirft zahlreiche Fragen auf. Als Linksfraktion werden wir die heutigen Razzien daher im Innenausschuss des Thüringer Landtags thematisieren.“