Hochschulfinanzierung: Hochschulen entwickeln und klare Ziele formulieren
Mit der Ankündigung des Wissenschaftsministeriums zur Hochschulentwicklung in Thüringen erklärt Christian Schaft, Fraktionsvorsitzender und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Es braucht jetzt klare und gemeinsame Zielvorstellungen darüber, wie die Thüringer Hochschullandschaft in Zukunft aussehen kann. Strukturveränderungen unter Sparzwang sind zum Scheitern verurteilt. Wer die Studierenden, Beschäftigten und Hochschulleitungen mitnehmen will, muss Ideen für den Wissenschaftsstandort vor Ort diskutieren. Sparen an Lehre und Forschung ist dabei kein guter Ratgeber.“
Seit mehr als einem Jahr ist die Brombeer-Regierung im Amt und hat bisher keine konkreten Ideen oder Inhalte zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft in Thüringen vorgelegt. Auf Grundlage von Gesprächen, die Schaft in den letzten Monaten mit verschiedenen Statusgruppen der Hochschulen geführt hat, wird deutlich, dass es viele Ideen für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts gibt. Schaft erklärt: „Die Bereitschaft zu Veränderungen in den Hochschulen ist vorhanden, ebenso der Wunsch nach einem transparenten Vorgehen. Viel zu lange hat die Gerüchteküche gebrodelt und für Verunsicherung gesorgt. Der Wille zur Veränderung muss konstruktiv für Strukturanpassungen und Profilbildungen der Hochschulen genutzt werden, ohne Standorte gegeneinander auszuspielen. Für diese Veränderungen braucht es eine Anschubfinanzierung und keine Sparzwänge als Druckmittel. Deshalb gilt: Erst über die Vision für den Wissenschaftsstandort sprechen, dann über Strukturen und anschließend über die Finanzierung – nicht andersherum.“
Zudem ist der Umgang mit Fragen der Finanzierung von Versorgungskosten und Tarifsteigerungen noch offen. „Es muss geklärt werden, wie künftig mit den Versorgungsausgaben und Tarifsteigerungen umgegangen wird. Bei der Mittelvergabe für die Hochschulen dürfen Themen wie Gute Arbeit, Studienbedingungen, Gleichstellung und Transfer nicht nebensächlich behandelt werden. Es braucht klare Kriterien für deren Verankerung in der Rahmenvereinbarung“, erklärt Schaft.

