Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Christian Schaft
RedenChristian Schaft

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6571

 

Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, das, was eben gesagt wurde, lasse ich jetzt rechts liegen, denn viel fataler finde ich die Art und Weise, wie wir hier im Parlament miteinander umgehen und die Frage, was wir hier eigentlich miteinander verhandeln, dass es der CDU bei einer Tagesordnung, die 80 Tagesordnungspunkte beinhaltet, wo Sachen draufstehen wie ein Gesetz zur freiwilligen Gemeindeneugliederung, zur Modernisierung des Schulwesens oder beispielsweise auch ein Antrag der CDU zum Thema „Seiteneinsteigerin“ offensichtlich viel wichtiger ist – nicht nur heute früh –, nicht nur den Sozialneid zu schüren, sondern dann auch noch einen Antrag vorzuziehen und den Versuch wagen – über die Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer hinaus –

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es gab diese Absprache nicht!)

 

den dann noch mal nach vorn zu ziehen. Das zeigt, wo Ihre Prioritäten liegen, nämlich nicht bei der Bearbeitung der wirklichen Probleme in diesem Freistaat.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Werte Kolleginnen der CDU, ich frage Sie jetzt einfach mal so: Merken Sie es eigentlich noch? Merken Sie noch, was Sie hier tun, wenn Sie nichts anderes machen, als mit diesem Antrag hier rechten Kulturkampf zu betreiben?

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe CDU)

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: In welcher Blase leben Sie denn?)

 

Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist nichts anderes als ein Antrag, den auch die AfD-Fraktion so hätte schreiben können. Aber Sie sind ja lieber damit beschäftigt, eine „Bild“-Schlagzeile nach der anderen zu produzieren, als hier als konstruktive Opposition im Landtag zu wirken.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sie gießen mit diesem Antrag Öl ins Feuer. Es sind zu Recht Menschen in diesem Freistaat besorgt, beispielsweise die Initiatorin eines offenen Briefes, der heute der CDU-Fraktion überreicht wurde. Ich kann nur dazu auffordern, diesen Brief aufmerksam zu lesen, denn das Queere Netzwerk Thüringen, verschiedene CSD-Bündnisse oder die Trans*solidarische Vernetzung Jena machen deutlich, dass sie besorgt sind, was Sie mit diesem Antrag hier bezwecken und betreiben. Sie machen aber trotzdem den Versuch, mit sachlichen Argumenten zu widerlegen, was Sie hier in Ihrem Antrag geschrieben haben. Und wenn Sie auch nur im Ansatz ernst nehmen, was Sie in Ihrem Antrag unter II. schreiben – dort steht nämlich, dass der Landtag als Verfassungsorgan und als Bildungsstätte sich gegen herabwürdigende Sprachformen und für Sprachsensibilität ausspricht –, dann hätten Sie Ihren Antrag gar nicht erst geschrieben oder besser zurückgezogen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Denn Sie machen hier nichts anderes, als sich hier als Verbotspartei hinzustellen, indem Sie nämlich diejenigen sind, die hier vorschreiben wollen, wie in öffentlichen Institutionen, an Gerichten, in Schulen, im öffentlichen Rundfunk oder an Hochschulen zu sprechen oder zu schreiben ist. Wo bleibt denn da der entspannte Umgang, den Sie in Ihrem Antrag fordern?

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wo ist die Sensibilität dafür, dass selbst im deutschen Recht und im medizinischen und gesellschaftswissenschaftlichen Diskurs längst anerkannt ist, dass es eben mehr als zwei Geschlechter gibt. Sie ignorieren diese Realität und sprechen damit Menschen jenseits der Geschlechtsidentität von Mann und Frau ab, selbstbestimmt in diesem Freistaat zu leben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Ganze wird noch absurder, wenn man sich mal ins Gedächtnis ruft, dass es die letzte unionsgeführte Bundesregierung war, die mit der Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ im Personenstandsgesetz die Ideologie der Zweigeschlechtlichkeit sogar rechtlich ad acta gelegt hat. Merken Sie überhaupt noch, was Sie mit Ihrem Antrag und der Debatte hier verzapfen?

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das merken Sie nämlich offensichtlich nicht. Und Sie scheinen ja auch in Ihrem Antrag kein Problem damit zu haben, mal eben grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte, zumindest ansatzweise, infrage zu stellen. Denn wie steht es denn um Ihr Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit, wenn Sie der Meinung sind, dass der Landtag vorzuschreiben hat, wie Journalistinnen im öffentlichen Rundfunk zu reden oder zu schreiben haben? Wie steht es denn um Ihr Verständnis der Freiheit von Lehre, Forschung und Wissenschaft, wenn Sie Lehrenden oder Studierenden vorschreiben wollen, wie sie zu schreiben haben? Sie merken ja noch nicht mal, wie Sie hier am laufenden Band mit den grundlegenden Rechten unserer Verfassung in Konflikt geraten. Sie hätten Ihren Antrag vielleicht überschreiben sollen mit „Freiheitsrechte? Nein, danke!“.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will an der Stelle auch mal mit einer Mär aufräumen: Sie tun so, als ob es Vorschriften an Hochschulen gäbe, wo vorgeschrieben wird, dass in Prüfungen oder in Klausuren geschlechtergerechte Sprache verwendet werden müsse. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion,

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ist es doch!)

 

was es gibt, das sind Handlungsempfehlungen und Handreichungen für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache, und die Hochschulen in Thüringen sind schon deutlich weiter als die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten hat beispielsweise 2015 einen Sprachleitfaden als Hilfestellung erarbeitet und das Netzwerk für Diversität an den Thüringer Hochschulen hat eine ganze Reihe von Handreichungen entwickelt, die Sie sich vielleicht mal durchlesen sollten.

 

Vielleicht auch nicht so zu missachten ist eine 2021 vorgelegte rechtliche Expertise – die können Sie abrufen auf der Seite der FSU Jena –, wo bestätigt wird, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, inklusive des Gendersterns, keinen negativen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln hat. Nein, dort wird sogar dargestellt, dass dadurch die Verfassungskonformität erhöht wird. Das sollten Sie sich mal zu Gemüte führen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

An keiner Stelle wird Lehrenden oder Studierenden vorgeschrieben, wie sie eine Hausarbeit entsprechend zu schreiben haben. Es gibt Empfehlungen, ja. Aber die sind eben Empfehlungen.

 

Es sei auch noch mal klargestellt, auch Ihr Antrag ist da entlarvend. Sie reden von der sogenannten Gendersprache. Ein Begriff, der allzu häufig genutzt wird, um das, was eigentlich hier Thema ist, nämlich geschlechtergerechte und gendersensible Sprache, zu diffamieren. Und weil Sie hier den Rat für die deutsche Rechtschreibung erwähnt haben: Selbst der Vorsitzende Herr Lange, dessen Rat Sie hier als Kronzeugen zum Verbot heranziehen, hat in einem Deutschlandfunk-Interview dieses Jahr Folgendes gesagt: „Wir müssen zunächst mal schauen, wie die gesprochene und dann die geschriebene Sprache sich entwickelt“ und „Ich rate zur Gelassenheit“.

 

(Beifall CDU)

 

Wenn man sich anschaut, dass sich die deutsche Sprache im 20. Jahrhundert um ein Drittel im Wortschatz ausgeweitet hat, dann zeigt das, in welchem Umfang Sprache, auch geschriebene Sprache, einer Veränderung unterliegt, und das wird sich auch nicht ändern.

Also, da vielleicht auch noch mal ein bisschen Gelassenheit zeigen. Und vielleicht noch ein, zwei Hinweise. Wenn Sie es mit dem „C“ in Ihrer CDU wirklich ernst meinen, dann rate ich beispielsweise auch mal, mit der einen oder anderen Organisation, die Ihnen vielleicht nähersteht, in das Gespräch zu gehen. Lesen Sie doch einfach mal die Handreichung der Caritas „Warum geschlechtergerechte Sprache?“. Setzen Sie sich doch einfach mal mit der katholischen Gemeinde in Deutschland zusammen, die beispielsweise schon seit 2012 über die Frage von Geschlechtervielfalt und Geschlechterpädagogik spricht und auch dort einen Handlungsleitfaden entwickelt hat. Und weil hier auch schon Wissenschaftlerinnen als Kronzeugen herangezogen wurden: Wissenschaftliche Institutionen wie das Leibniz-Institut der Deutschen Sprache oder auch die Gesellschaft für Deutsche Sprache und eine Vielzahl an Sprachwissenschaftlerinnen kommen zu dem Schluss, dass Sprache sich verändert, fordern zur Gelassenheit auf und zu einem toleranten Diskurs über die Frage, wie wir mit Geschlechtersensibilität in unserer Sprache umgehen.

 

Und als ob das alles nicht genug wäre, was Sie in Ihrem Antrag formulieren – Nein, Sie wagen ja noch einen ganz besonderen Kniff. Die Kollegin Wahl hat es ja auch schon gesagt. Sie spielen Gruppen gegeneinander aus. Da kommen Sie nämlich mit der Lesbarkeit und Verständlichkeit um die Ecke für beispielsweise die Menschen in diesem Land, die eigentlich unsere Unterstützung als Analphabetinnen brauchen oder die eine Lese- und Rechtschreibschwäche haben. Aber nicht das Verbot einer Sprachform oder Sprachweise, sondern die Bekämpfung von Analphabetismus und die Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz in diesem Land – das hilft den Betroffenen mehr, über die Stigmatisierung herauszukommen als der Versuch, hier Gruppen gegeneinander auszuspielen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da lohnt es beispielsweise auch mal, das Gespräch zu suchen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, den Sie ja auch in der Begründung Ihres Antrags anführen, der sich eben nicht per se dagegen ausspricht, geschlechtersensibel zu sprechen. Nein, er weist aber lediglich auf Hürden, beispielsweise bei verarbeitenden Programmen für Computer oder Arbeitsassistenzen hin und sagt: Hier müssen Lösungen gefunden werden, die beides zueinander bringen – eine inklusive und eine geschlechtergerechte Sprache.

Also, werte Kolleginnen der CDU-Fraktion, Sie haben es vielleicht ja gemerkt oder merken es noch: Ihren Antrag können Sie dorthin packen, wo er hingehört – in die Mottenkiste des rechten Kulturkampfes und lassen sie ihn da.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Achten Sie die Freiheitsrechte in diesem Land, statt sie mit Sprachverboten einschränken zu wollen. Ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum Sie den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht zugelassen haben. Eigentlich sollten Sie ja nichts dagegen haben, wenn wir hier als Landtag gemeinsam feststellen, dass herabwürdigende Sprachformen in diesem Haus nichts zu suchen haben, in unserer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Das sollte doch der Minimalkonsens hier in diesem Parlament sein, dem Sie durchaus hätten zustimmen können. Bevor Sie also das nächste Mal der Meinung sind, dringend Tagesordnungspunkte setzen zu wollen, dann überlegen Sie doch noch mal, ob Ihnen nicht etwas Wichtigeres einfällt und ob es nicht vielleicht an der Zeit wäre, konstruktiv hier zu arbeiten, statt nur noch in den Populismus zu verfallen, Neid zu schüren und Menschen gegeneinander auszuspielen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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