Untersuchungsausschuss offenbart Kette von Fehlentscheidungen beim LKA

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„Die Auflösung der beim Thüringer Landeskriminalamt gebildeten Sonderkommission Rechtsextremismus im Jahr 1997 war letztlich der Beginn einer scheinbar nie enden wollenden Kette von Fehlern und Fehlentscheidungen Thüringer Sicherheitsbehörden mit Blick auf militante rechtsextreme Strukturen, aus denen sich der terroristische NSU herausgebildet hat“, so die stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und Innenexpertin der LINKEN, Martina Renner.

Bei allen bisherigen Vernehmungen konnte allerdings nicht aufgeklärt werden, warum diese bis zu 18 Mitarbeiter starke Sonderkommission, die etwa 80 Ermittlungsverfahren führte, aufgelöst wurde. An deren Stelle trat eine Ermittlungsgruppe von maximal 5 Beamten, die nur noch ein Bruchteil der übernommenen Ermittlungsverfahren fortsetzte. Zu den nicht fortgesetzten Verfahren zählt auch ein Verfahren gegen den Thüringer Heimatschutz als kriminelle Organisation. Trotz ermittelter Strukturen und Mitglieder, aufgefundener Waffenlager und einem dringenden Tatverdacht gegen THS-Mitglieder, mit Bomben und Bombenattrappen in Jena politische Ziele durchsetzen zu wollen, sowie einer Vielzahl von Straf- und Ermittlungsverfahren gegen THS-Mitglieder wurde das Strukturermittlungsverfahren im Oktober 1997 eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits seit über einem dreiviertel Jahr keine Ermittlungen mehr geführt.

„Dass den Beteiligten keine Gründe genannt wurden bzw. sich diese nicht mehr erinnern, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es drängt sich aber die Frage auf, ob nicht nur die Auflösung der durchaus erfolgreichen SOKO Rex, sondern auch die Einstellung des Verfahrens gegen den THS gewollt und letztlich auch befördert wurde“, so Renner. Es müsse jetzt geklärt werden, von wem dies ausging und aus welchem Grund.

Interessante Einblicke zur Arbeitsweise des Thüringer Verfassungsschutzes lieferte die heutige Anhörung eines Polizeibeamten des Landeskriminalamtes. Danach wurden alle Durchsuchungsmaßnahmen vorab dem Verfassungsschutz übermittelt. In einem Fall fanden die Fahnder einen offenkundig gut vorbereiteten Neonazi, der sämtliche Festplatten und Datenträger aus PC und seiner Wohnung entfernt hatte. Darauf richtete sich aber der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Der Neonazi war Tino Brandt und stand im Sold des Verfassungsschutzes.


 

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