Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen 2/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6361
Ich halte es für eine Ausrede, Herr Kellner, die Sie hier gerade gebracht haben, und das unter anderem deswegen, weil: Was in Berlin, beauftragt durch das Landeskriminalamt, möglich war,
(Beifall DIE LINKE)
was in Brandenburg, beauftragt durch die dortige Regierung, möglich war, warum soll das in Thüringen nicht möglich sein?
(Beifall DIE LINKE)
Und zu Ihren, ich nenne es vorgeschobenen Gründe, angefangen von Persönlichkeitsrechten über Akteneinsichtnahme usw. an die vermeintlich wissenschaftlichen – so haben Sie es, glaube ich, gerade genannt – Institute, was alles dagegen sprechen würde, will ich Ihnen nur sagen: Das Moses Mendelssohn Institut ist nicht irgendein wissenschaftliches Institut, sondern ist eines der anerkanntesten wissenschaftlichen Institute,
(Beifall DIE LINKE)
welches es bundesweit gibt. Das zweite Institut ist das Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin. Das sind die beiden Institute, die diese Überprüfungen in Berlin und in Brandenburg schon vorgenommen haben. Das heißt, Ihre Sorge, dass sie nicht wissenschaftlich sein könnten, spricht sozusagen der Realität Lüge, weil die Realität sagt ja, dass die beiden es schon gemacht haben und dass im Nachgang eben das auch entsprechend dann festgestellt wurde, dass es weitere Todesfälle rechter Gewalt gibt.
Ich will Ihnen noch eins sagen: Sie sagen, dass das die Polizei und Justiz machen müssten. Ja, in der Theorie und in der Erstermittlung – ohne Frage – hätten Polizeibeamte, aber auch Justiz entsprechend ermitteln müssen und entsprechend bewerten müssen.
Jetzt noch mal zurück zu dieser einen Geschichte, die ich Ihnen gerade erzählt habe: In den Akten ist alles vorhanden und ich zitiere jetzt aus der Zeugenvernehmung von Michael See, einem der Täter: „Die beiden Personen, auf die wir eintraten, haben sich dabei nicht gerührt. Ich hörte von diesen weder ein Schreien noch ein Jammern, sie lagen eben nur so still da und wir traten auf diese ein, ohne dass diese beiden Getretenen irgendwelche Reaktionen zeigten. Warum ich das tat, kann ich selbst nicht mehr sagen. Auf alle Fälle war ich aber nicht so betrunken, dass ich nicht mehr wusste, was ich mache.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, was im Gerichtsverfahren überhaupt keine Rolle gespielt hat, Herr Kellner: „Ich konnte mich konkret erinnern, dass die Personen wie Assies aussahen. Ich meine damit, dass sie einen ungepflegten und dreckigen Eindruck auf mich machten.“ Das ist der pure Sozialdarwinismus,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
den einer der Täter in seiner Zeugenvernehmung zur Kenntnis gibt und der dort auch schriftlich festgehalten wird – im Gerichtsverfahren nicht beachtet, von der Polizei erfasst, im Gerichtsverfahren hat es keine Rolle gespielt.
Es gibt weitere Mitteilungen zum Täter Michael See: Er ist einer von dreien, wie gesagt, der nämlich dann in einem Schreiben aus der Justiz wird dazu, wie er sich entwickelt, festgehalten, dass er auf die Straftat bezogen sich so äußert, dass es sich bei den Geschädigten „lediglich um zwei Slawen“ gehandelt habe, „lediglich um zwei Slawen“. Das ist der pure Rassismus.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das heißt, ich kann Menschen umbringen, wenn ich sie als etwas vermeintlich Minderwertiges einordne.
Und, Herr Kellner, diese Informationen lagen damals Polizisten vor, die das auch entsprechend niedergelegt haben in den Akten. Die lagen auch der Justiz vor. Die lagen damals der Justiz vor und wurden nicht beachtet, die lagen auch im Jahr 2012 der Justiz vor, wo es darum ging, noch mal weitere Todesfälle mit zu überprüfen. Ich weiß gar nicht, ob der Todesfall mit überprüft wurde oder nicht, aber das ist an der Stelle nicht relevant, sondern relevant ist, dass die Informationen eingeordnet werden müssen hinsichtlich ihrer möglichen Tat,- und Tätermotivation. Und das ist das, was wir uns mit diesem Antrag erhoffen.
Wenn Sie sich so entscheiden, dem Antrag nicht zuzustimmen, dann kann ich an der Stelle nur sagen, Herr Kellner, ich glaube, eine ehrliche Übernahme dessen, was im NSU-Bundesuntersuchungsausschuss festgehalten wurde als Empfehlungen, aber auch dessen, was im ersten Untersuchungsausschuss festgehalten wurde, würde an der Stelle definitiv dazu führen, dass Sie die Hand für diesen Antrag heben und nicht nur Sie alleine, sondern Ihre ganze Fraktion.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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