Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen 1/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6361
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kellner, ich möchte mich insbesondere an Sie richten und auf das reagieren, was Sie hier gerade gesagt haben, nämlich dass wir ja unter anderem fordern, über die von Zivilgesellschaft und Journalisten recherchierten möglichen weiteren Todesfälle rechter Gewalt hinaus zwei Personen mit aufnehmen. Sie sagen, dass das so gar nicht geht. Ich mache es jetzt mal ein bisschen umgangssprachlich, wie Sie das formuliert haben. Ich sage Ihnen: Doch, das geht und das geht gerade wegen der Ergebnisse und wegen der Informationen, die wir über den NSU-Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag erhalten haben.
Ich will Ihnen eine Gesichte erzählen, und zwar von einem der Menschen, von dem wir hoffen, dass der Todesfall noch mal neu überprüft wird. Da geht es genau um den Todesfall, der zumindest in der Verurteilung nur eine schwere Körperverletzung war.
Ich versuche, es Ihnen und vielleicht auch allen anderen, die hier im Plenum oder auch am Livestream zuhören, kurz darzustellen. Im November 1991 begeben sich ein Vater und ein Sohn in Nordhausen nachts, höchstwahrscheinlich vorher in einer Gaststätte/Kneipe gewesen, auf die Straße, auf den Weg, und werden von drei Neonazis überfallen. Die drei Neonazis schlagen den Vater und den Sohn massiv zusammen, so massiv zusammen, dass dann unter anderem in einem ärztlichen Gutachten, was uns hier im Untersuchungsausschuss mit vorliegt, steht: Die Konturen des Gesichts waren zum großen Teil aufgehoben. – Was das bedeutet, kann sich, glaube ich, jeder vorstellen. Und weiter steht in diesem ärztlichen Gutachten: Die Innenseite der Oberlippe hing fetzenartig in den Rachenraum, was zu einer permanenten Atmungsbehinderung führte, wobei für den Kläger – das ist dann aus dem Gerichtsverfahren – höchste Lebensgefahr bestand.
Der Notarzt hält fest, dass die beiden, Vater und Sohn, maximal noch 45 Minuten hätten überleben können, und das unter anderem aufgrund einer Unterkühlung – es ist Ende November –, aber auch aufgrund der schweren Verletzungen, die ihnen durch die drei Neonazis zugefügt wurden. Die Polizeibeamten, die kommen, weil ein Zeuge das Ganze beobachtet, rufen mehrfach „Halt, Polizei!“ und versuchen, die drei von weiterem Zutreten und Zuschlagen abzuhalten. Die reagieren nicht. Daraufhin gibt ein Polizeibeamter einen Warnschuss ab, damit die von ihren Opfern ablassen, und dann erst lassen sie von den Opfern ab. Die zwei kommen ins Krankenhaus, sind in den ersten Tagen nicht identifizierbar, unter anderem weil die Konturen der Gesichter nicht mehr vorhanden sind. Dann identifiziert sie ein Angehöriger unter anderem aufgrund der Kleidungsstücke, die neben den zwei Opfern gefunden werden. Eines der Opfer bleibt bis Februar, also über mehrere Monate, im Krankenhaus, beide erleiden massive Folgeschäden. Und es gibt in den Akten, die uns im Untersuchungsausschuss vorliegen, den Vermerk des Arztes, dass nicht ausgeschlossen ist, dass insbesondere der Vater an diesen Folgeschäden sterben wird. Was auch über die Akten belegt ist, ist, dass der Vater nach diesem Übergriff nicht mehr in der Lage war, für sich allein zu sorgen und nur noch in Betreuung leben konnte – übrigens bis heute. Der Sohn ist durch diesen Übergriff geistig behindert, lebt in einer Einrichtung, hat bis heute eine Traumatisierung – und das Ganze hier in Thüringen.
Jetzt liegen uns über diese Akten im Untersuchungsausschuss Erkenntnisse vor, dass die drei Täter nicht nur Neonazis waren, sondern einer der drei Täter einer der Neonazis ist, die uns im Untersuchungsausschuss schon seit Monaten oder seit Jahren beschäftigen. Herr Kellner, es handelt sich dabei um denjenigen, den wir probieren, zurzeit als Zeugen in den Untersuchungsausschuss zu laden. Es handelt sich um Michael See, der die Haftstrafe – er wird wegen gefährlicher Körperverletzung dann eben verurteilt – nicht komplett absitzen muss, der kurz darauf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als V-Mann angeworben wird, der in einem Zivilverfahren zur Zahlung von zweimal 50.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt wird, das Geld bis heute nicht gezahlt hat, weil er damals ja kein Geld gehabt hätte, was er allerdings hatte, nachweisbar über die V-Mann-Honorare, die ihm gegeben wurden. Der Vater ist gestorben. Und die große Frage ist: Ist er an den Folgeschäden gestorben, so wie es damals der Arzt in den Akten, die uns im Untersuchungsausschuss vorliegen, festgehalten hat, dass das möglich wäre? Und an der Stelle sage ich: Ja, das ist unsere Aufgabe, hier eine Überprüfung vorzunehmen.
(Beifall DIE LINKE)
In dem kompletten Gerichtsverfahren ist die politische Motivation von Michael See an keiner Stelle in der Form erwähnt worden oder beachtet worden, wie es aus meiner Perspektive notwendig gewesen wäre, Mitglied der FAP, einer mittlerweile oder damals in den 90er-Jahren zum Glück verbotenen Neonazi-Partei, Mitglied der Wiking-Jugend, Kontakte zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe usw., usf. Das lässt sich alles bis vor wenigen Jahren nachverfolgen, welche Karriere er innerhalb der extrem rechten Szene durchlaufen hat. An der Stelle appelliere ich an Sie, allein für diesen einen Fall Ihre Hand mit zu heben und sich mit dafür einzusetzen, dass diese Fälle überprüft werden. Da geht es übrigens nicht darum, der Justiz oder der Polizei Misstrauen zu unterstellen, auch wenn das aufgrund von diversen Erfahrungen, wie es meine Kollegin Henfling hier ausgeführt hat, definitiv nachvollziehbar ist und viele eben dieses Vertrauen nicht mehr haben, aber diese Überprüfung hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern hat etwas mit Perspektive zu tun, und zwar der Einnahme der Opferperspektive.
Und dann vielleicht noch als einen Hinweis für Sie: In Berlin, wo ja auch diese wissenschaftliche Überprüfung stattgefunden hat, ist diese Überprüfung durch das Landeskriminalamt Berlin in Auftrag gegeben worden. Spätestens an der Stelle können Sie mit Ihrer These, dass das ein Misstrauen in Polizei und Sicherheitsbehörden wäre, nicht mehr durchkommen, wenn die Polizei selbst sagt, wir brauchen hier die Unterstützung, wir wollen, dass Sie mit einer anderen Perspektive genau diese Fälle noch einmal überprüfen. Dem schließen wir uns als Rot-Rot-Grün an. Es geht nicht darum zu sagen, Justiz, Polizei, wer auch immer, ihr habt versagt, sondern es geht darum, mit einer anderen Perspektive und mit vielleicht auch einem – ich nenne es jetzt mal – intensiveren Blick auf diverse Akten möglicherweise festzustellen, dass es weitere Todesfälle rechter Gewalt hier in Thüringen gegeben hat, um davon ausgehend dann eben auch in der Zukunft den Blick zu schärfen, wenn es um Ermittlungen geht, und optimalerweise durch eine entsprechende Analyse auch zu verhindern, dass es zu weiteren solcher Taten kommt.
Ich könnte ebenso zu dem zweiten Fall, den wir unter II. aufgelistet haben, ähnliches erzählen, wo alle wissen, um wen es sich handelt, wenn man vom Täter spricht. Wo die Begrifflichkeit bis heute zu diesem Mord der sogenannte Satansmord ist. Wo die Opferperspektive kaum eine Rolle spielt, der Name kaum eine Rolle spielt. Und daran möchten wir als Rot-Rot-Grün auch etwas ändern, dass eben nicht wie jetzt hier im Antrag die Namen komplett abgekürzt werden und damit die Opferperspektive genommen wird – zumindest in der Drucksache, die uns vorliegt. Wir hatten nämlich die Namen ausgeschrieben, weil wir es für notwendig erachten, dass man nicht nur die Täternamen kennt, sondern auch, dass man die Namen derjenigen kennt, die ermordet wurden, die getötet wurden, die von uns gegangen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen meine Bitte ganz persönlich an Sie, Herr Kellner, allein für diesen einen Menschen, dessen Geschichte ich Ihnen und auch den Anderen gerade erzählt habe, diesem Antrag zuzustimmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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