Thüringer Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4161
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Thüringer Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte liegt dem Thüringer Landtag ein zweiter Gesetzentwurf aus den Fraktionen zum Themenbereich des Verfassungsschutzes vor. Anders aber als der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigen wir nicht, das Niveau an parlamentarischer Kontrolle des institutionalisierten Verfassungsschutzes, dem Inlandsgeheimdienst in Richtung des auf Bundesebene üblichen Maßes anzuheben, sondern beantwortet die Fraktion DIE LINKE die Frage: Wie viel Schutz und welche Art von Schutz brauchen in der Verfassung verankerte Grund- und Menschenrechte? Eine Frage, die nicht erst seit dem Bekanntwerden des dramatischen Versagens der Geheimdienste bei der Abwehr einer konkreten rechtsterroristischen Gefahr, aber seitdem sehr viel lauter und von immer mehr Menschen gestellt wird. Gerade letztere wollen sich die Antwort aufsparen, bis sie die Ursachen für das Versagen im konkreten Fall der NSU detailliert aufgeklärt haben. So zumindest verstehen wir die abwartenden Verlautbarungen der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Verkannt wird dabei aber, dass die Forderung nach Abschaffung eines vom Grundsatz her demokratiefeindlichen Instrumentes zum Schutz der Demokratie keine neue ist, keine, die als Reaktion auf die rassistischen Morde eines rechtsterroristischen Netzwerkes erhoben wird. Ein Versagen durchzieht nicht nur diesen einen Fall, sondern die Geschichte des institutionalisierten Verfassungsschutzes.
Heribert Prantl schrieb am 7. Januar 2012 in der Süddeutschen Zeitung: „Die Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte. Der Schaden, den der Verfassungsschutz angerichtet hat, war womöglich viel größer als der Nutzen, den er brachte. Hat er Zweifelnde von der Verfassung überzeugt? Oder hat er sie in ihren Zweifeln bestärkt? Die Methoden, die der Verfassungsschutz angewendet hat, waren und sind keine Werbung für die Verfassung. Die Fehler, die er gemacht, und die Skandale, die er produziert hat, auch nicht.“ Heribert Prantl stellte die Frage: „Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, hat der Verfassungsschutz von den Neonazimorden wirklich nichts gehört und nichts gesehen? Dann ist er, so sagt es der Berliner Journalist Christian Bommarius zu recht, überflüssig. Und wenn er nichts hören und sehen wollte, dann ist er eine Gefahr für die Verfassung.
Meine Damen und Herren, zum Schutz demokratischer garantierter Grundrechte unterstützen wir keinen Weg, der zuvorderst die Grundrechte durch den Staat einschränkbar macht und diesen Eingriff zudem noch unkontrollierbar. Mit anderen Worten, wir wollen die Auflösung und die Abschaffung des institutionalisierten Verfassungsschutzes als Geheimdienst. An seine Stelle soll eine Informations- und Dokumentationsstelle ohne nachrichtendienstliche Befugnisse treten, die umsetzt, was sich als gesellschaftliche Meinung nun endlich durchgesetzt haben sollte, nämlich, der Schutz der in der Verfasstheit einer demokratischen pluralen Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kern es ist, Gefahren zu erkennen, öffentlich zu kommunizieren, Menschen aufzuklären und diese selbst zu befähigen, ihnen zur Verfügung stehende Handlungsmöglichkeiten auch zu nutzen. Ein behördlich organisierter Geheimdienst vermag all dies nicht.
Meine Damen und Herren, wir wissen, wir betreten mit dem Gesetzentwurf Neuland sowohl in politischer Richtung als auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Während die SPD in Bayern der Auffassung ist, dass zwar eine Abschaffung des Bayrischen Verfassungsschutzes sinnvoll wäre, aber den Sozialdemokraten durch Bundesgesetz die Hände gebunden seien, sind wir der Überzeugung mit dem von uns vorgelegten Entwurf nicht nur einen inhaltlich sinnvollen und auch richtigen Vorschlag unterbreitet, sondern auch die Vorgaben aus der Thüringer Verfassung und dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheit des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehalten zu haben. Der Gesetzentwurf verhält sich bundestreu, aber nicht devot gegenüber einer veralteten Sicherheitsstruktur, die ein gefährliches und überflüssiges Instrument weiter fortbestehen lassen will. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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