Staatsziel Antifaschismus in alle deutschen Verfassungen
Vor dem Hintergrund von Medienberichten über Vorschläge des ehemaligen Direktors des Thüringer Landtags, Joachim Linck, das Problem der unsäglichen Finanzierung der NPD u.a. durch die Verwendung des Begriffskonstrukts „verfassungsfeindlich“ im Grundgesetz zu lösen, warnt Martina Renner, stellvertretende Vorsitzende der LINKE-Fraktion, die wichtige rechtsstaatliche Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei Fragen zum Parteienrecht zu schwächen.
„Das alleinige Letztentscheidungsrecht des Karlsruher Gerichts über Statusfragen von Parteien muss erhalten bleiben“, betont Renner. Sie verweist auch auf den Vorschlag Lincks, das Kriterium der für ein Verbot einer Partei notwendig nachzuweisenden Verfassungswidrigkeit durch das Kriterium der Verfassungsfeindlichkeit zu ersetzen. Damit würde der „enge verfassungsrechtliche Weg zu einem Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht zu einer politisch ausgetretenen Allee zur Einschränkung politischer Betätigung“. Es könne aber nicht im Interesse eines Verfassungsrechtlers sein, dass „mit dem Ziel der Bekämpfung rechtsextremistischer Organisationen, wesentliche Eckpfeiler eines demokratischen Rechtsstaates zumindest angesägt werden“, so die Innenpolitikerin der Linksfraktion.
Grundgesetz und auch Landesverfassungen seien in bewusster Abgrenzung zum Nationalsozialsozialismus und seinen Verbrechen geschaffen worden. Eine ‚Antifaschismus-Klausel’ konkretisiere ihre Grundausrichtungen noch deutlicher, sagt Frau Renner und unterstreicht. „Es ist richtig: Das Grundgesetz und die Landesverfassungen – damit auch die des Landes Thüringen – sind weltanschaulich pluralistisch und das sollen sie auch bleiben. Wo aber eine politische Weltanschauung diesen Pluralismus bekämpfen will, in ihren Inhalten grundlegende Menschenrechte und deren Geltung für alle Menschen leugnet, müssen Stoppschilder gesetzt werden. Diese Stoppschilder dürfen aber selbst nicht Grundelemente des Verfassungsstaates in Frage stellen.“
