Schwerpunkte der Plenarsitzungen des Thüringer Landtags am 29. und 30.4

AufmacherAntifaschismusGesellschaft-DemokratieHaushalt-Finanzen

Aktuelle Stunde 70. Jahrestag der Befreiung – Erinnerung, Gedenken, Verantwortung (Aktuelle Stunde auf Antrag der Linksfraktion)

Thüringen erlebte seine Befreiung bereits im April, vor allem für tausende Inhaftierte in den KZ’s Buchenwald und Dora. Der 70. Jahrestag der Befreiung ist besonders auch Aufforderung an die jüngeren Generationen, sich der Gräuel und der Urheberschaft dafür zu erinnern und das Vermächtnis der Überlebenden als Auftrag eines „Nie Wieder“ zu begreifen.
Der 70. Jahrestag der Befreiung ist mehr als Kriegsende und Beginn der Besatzung, sondern auch Ausgangspunkt und Chance eines Neubeginns und der fortwährenden Auseinandersetzung mit der deutschen Verantwortung für Krieg, Völkermord, Versklavung und Massenvernichtung einerseits sowie der daraus erwachsenen Verantwortung für eine friedliche Entwicklung in Europa verbunden mit der Garantie für Demokratie, Freiheit und Menschenwürde andererseits. Dem sehen wir uns verpflichtet und erachten daher die parlamentarische Befassung als erforderlich.

Kommunalfinanzierungsgesetz (Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und B90/Die Grünen (2. Beratung)LINK

Wichtiger Schritt in Richtung einer auskömmlichen Kommunalfinanzierung in Thüringen.
Zahlreiche Aspekte aus der schriftlichen wie auch mündlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sind eingeflossen, insbesondere auch der festgelegte Nachschlag in Höhe von 24,4 Millionen Euro. Zudem besteht jetzt die Option, die Investitionspauschalen auch für laufende Ausgaben einsetzen zu können.
Erneut ist uns im Zuge der Beratungen und Anhörungen deutlich geworden, welchen Berg von kommunalen Problemen 25 Jahre CDU-Herrschaft in Thüringen hinterlassen hat. Die Forderungen der Kommunen nach einer angemessenen Finanzausstattung sind insofern nachvollziehbar. Die CDU-Hinterlassenschaften müssen wir jetzt Stück für Stück abarbeiten. Dies ist nicht innerhalb weniger Wochen leistbar. Peinlich zudem, dass die CDU als größte Oppositionsfraktion keine eigenen Vorstellungen über Änderungsanträge in die Diskussion eingebracht hat.
Neben den zusätzlichen Geldern hält die rot-rot-grüne Koalition ihr Versprechen ein, die zusätzlichen Steuereinnahmen und vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel vollständig den Kommunen zukommen zu lassen. Somit verfügen diese im Jahr 2015 über mehr als 250 Millionen Euro.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz von Rot-Rot-Grün schaffen wir mit den zusätzlichen 102,4 Millionen Euro für die Kommunen einen akzeptablen Übergang, bevor der Kommunale Finanzausgleich ab 2016 grundsätzlich neu strukturiert wird.

Haushaltsplan 2015 (Gesetzentwurf der Landesregierung, Erste Beratung) LINK

Der Haushalt 2015 ist ein Übergangshaushalt, so ist z.B. der Kommunale Finanzausgleich noch nicht überarbeitet (bzw. verbessert), dafür ist hier ein Kommunales Hilfspaket enthalten.
Das Haushaltsvolumen steigt nicht, was die CDU wider besseren Wissens behauptet. Der Plan 2014 wurde 2012 ohne kommunales Hilfspaket aufgestellt, aber dann mit dem Hilfspaket 2014 nachträglich erhöht. Gegenüber dem IST 2014 gibt es keine Aufblähung des Haushalts. (Und wenn, dann hat dies die CDU im Jahre 2014 getan!) Der Haushalt kommt wie versprochen ohne neue Schulden aus, dennoch werden die Investitionsausgaben steigen. Z.B. werden 76 Mio. Euro für Sanierung und Neubau von Schulen bereitgestellt.
Die einzigen finanziellen Risiken in diesem Haushalt sind eine Erblast, die wir von der CDU übernommen haben: die Sondervermögen für Ökologische Altlasten und für die Beitragserstattung Wasser/Abwasser, dieses milliardenschwere Wahlkampfgeschenk von Ex-MP Althaus. Die Entwicklung dieser Sonder-Negativ-Vermögen werden wir besonders im Auge haben.
Die Fraktion wird den Entwurf sorgfältig prüfen und, wenn nötig, Änderungsanträge stellen (natürlich in Absprache mit unseren Partner-Fraktionen). Ach ja, was diese Regierungsfraktion bei der Haushaltsberatung von der bisherigen unterscheidet: Die Vorschläge der oppositionellen CDU werden wir ernsthaft prüfen.

Digitalfunk im Bereich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen (CDU-Antrag)

Erstaunlich, dass der CDU jetzt die Dringlichkeit auffällt, nachdem sie jahrelang versäumt hat, aktiv zu werden und Sorgen der Betroffenen in Polizei und Feuerwehr/Rettungswesen aufzugreifen. Wir haben hierzu bereits im Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen und sind in ständigem Kontakt zum Innenministerium bezüglich des Umsetzungsstandes. Wie genau der Landtag in die Erarbeitung und Umsetzung der Konzeptionen einbezogen werden soll und kann, soll im Ausschuss diskutiert werden

Steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen – High-Tech-Bonus einführen (CDU-Antrag)

Die CDU greift hier eine alte Debatte auf, die zuletzt 2013 von Bayern vorangetrieben wurde. Grundsätzlich will sie die Landesregierung zu einem eigenen Modell verpflichten, das eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorsieht und bis Juli 2015 vorzulegen sei. Diese soll dann in eine Bundesratsinitiative münden. Dabei wird in der Debatte ein Erlass von zehn Prozent der Steuern auf Personalausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) beschrieben. Der bayrische Vorschlag von 2013 sah vor, KMU bis 250 MitarbeiterInnen und 50 Millionen Jahresumsatz so zu unterstützen, dies würde bundesweit 450 Millionen Euro Steuerverlust bedeuten.
Der Effekt eines solchen High-Tech-Bonus ist stark umstritten. Zwar verfügen viele Staaten in der EU über solche steuerlichen Regelungen, gerade die erfolgreichsten FuE-Staaten (Schweden, Finnland, Schweiz) verzichten auf dieses Instrument. In vielen Ländern konnte zudem auch mit der Einführung eines solchen Bonus keine Steigerung festgestellt werden. Ungeklärt sind zudem die Mitnahmeeffekte. Statt eines Schnellschusses sollte hier erstmal eine angemessene Debatte erfolgen, auch mit den Kammern und Verbänden.


 

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