Schwerpunkte der Plenarsitzungen des Thüringer Landtags am 27., 28. und 29. Mai

AufmacherAntifaschismusGesellschaft-DemokratieHaushalt-FinanzenBildungVerkehr-Mobilität

Aktuelle Stunde DIE LINKE: „Moderne Bildungspolitik jetzt: Frühkindliche Bildung für alle fördern!“

Der Linksfraktion ist es wichtig, dass aktuell im Thüringer Landtag das Thema der frühkindlichen Bildung diskutiert wird. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes, das gegenwärtig in den Ausschüssen beraten wird, vor allem seitens der CDU massiv attackiert wird.

Dabei betont die Fraktion auch mit Blick auf den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag: Zur Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe und zur bestmöglichen Förderung von Anfang an unabhängig von Bildungsstand, Herkunft und Einkommen ebenso wie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind qualitativ hervorragende und gut ausgestattete Kindertagesstätten unverzichtbar. Hohe pädagogische Standards und qualifizierte Fachkräfte müssen im Bereich der frühkindlichen Bildung garantiert werden. Die mit der Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes frei werdenden Mittel werden für die Kita-Betreuung und in die Sicherung der Qualität in den Kindertagesstätten reinvestiert. Zudem soll die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zielgenauer erfolgen. Im Zuge einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs werden die notwendigen Schritte dazu umgesetzt.

Aktuelle Stunde CDU: „Sicherheitslücken bei Demonstrationen am ersten Maiwochenende in Saalfeld, Erfurt und Weimar – Fehler des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bei der Bewertung der Sicherheitslage“

Die Auffassung der Linksfraktion zu der von der CDU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde: Der Neonazi-Übergriff auf die 1.Mai-Veranstaltung in Weimar war nicht vorhersehbar. Dank des Einsatzes der Polizei konnten die Täter dennoch dingfest gemacht werden. Die von der CDU gemachte Unterstellung, hätte Thüringen die V-Leute nicht abgeschaltet, wäre es anders verlaufen, ist absurd; denn sie impliziert, dass andere Länder rechtswidrig Informationen zurückhalten und damit Straftaten fördern; umgekehrt ließe sich fragen, wozu eigentlich V-Leute, wenn Sachsen und Brandenburg auch keine Informationen hatten, obwohl sie doch dort noch im Einsatz sind.

In Saalfeld gab es offenkundig Fehlentscheidungen auf Ebene der Polizeieinsatzführung und der Versammlungsbehörde, die unbedingter Aufklärung und Aufarbeitung bedürfen (Leiten von hunderten Nazis – teils unbegleitet – durch die Stadt zu ihrem Kundgebungsort und daraus resultierend Angriffe auf Gegendemonstranten; Tolerieren schwerer Straftaten gegen Gegendemonstranten, Polizisten, Journalisten – ohne Konsequenzen für Demonstrationsgeschehen; Rückführung der Nazis an sensiblen Orten (Klubhaus, Kinderfest) vorbei unter massiven Polizeieinsatz gegen auf dem Weg befindliche Personen).

Der Innenminister hat im Innenausschuss angekündigt, die Geschehnisse aufzuarbeiten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Insgesamt gab es natürlich eine hohe Belastung für Thüringer Polizei mit drei Einsatztagen mit Großlagen am Stück, die an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt hat.

Aktuelle Stunde SPD: „Thüringer Beitrag zum NPD-Verbotsverfahren“

Wir unterstützen das Ansinnen der Landesregierung hinsichtlich eines NPD-Verbots. Bekanntlich war das letzte NPD-Verbotsverfahren insbesondere an Thüringen und dessen V-Mannpraxis gescheitert, auch deswegen wurde mit der Abschaltung der V-Leute die richtige Konsequenz durch Landesregierung gezogen. Der gezielte Angriff auf die DGB-Kundgebung in Weimar durch mutmaßliche Täter aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation zeigt das gefährliche Potential und den Willen, massiv und einschüchternd gegen Gegner und demokratische Institutionen vorzugehen. Dies muss seinen Niederschlag im Verfahren finden.

Gesetzentwurf DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einführung eines Gedenktages für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai (erste Beratung)

Anliegen ist die Verankerung des 8. Mai als Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung es 2. Weltkrieges im Thüringer Feiertagsgesetz. Die Gesetzesänderung soll den 8. Mai bewusst herausheben und damit dem Gedenken einen festen Rahmen geben, um die Erinnerung an dieses einschneidende Ereignis im öffentlichen Leben und für die künftigen Generationen zu erhalten.

Angesichts zunehmender neonazistischer Gewalttaten, wie zuletzt am 1.Mai, ist die Verankerung eines Tages zum Gedenken an die Befreiung von Nationalsozialismus ein richtiges und wichtiges Signal für Demokratie, Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit und gegen jedwede rassistische Hetze, Gewalt gegen Minderheiten und Andersdenkende, gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Verherrlichung des verbrecherischen NS-Regimes.

Mit der Gesetzesinitiative kann bereits ab dem kommenden Jahr der 8. Mai als gesetzlicher Gedenktag öffentlich begangen werden. Thüringen wird sich auch für eine bundeseinheitliche Einführung des Gedenktages stark machen.

Antrag DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE: Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern

Fast die Hälfte der Fahrten mit dem PKW ist kürzer als fünf Kilometer. Hier liegen große Verlagerungsmöglichkeiten zum Fahrrad. Seit 1993 gerade einmal 166 km straßenbegleitende Radwege in Thüringen gebaut. Die Studie „Mobilität in Deutschland“ zeigt, dass der Anteil des Radverkehrs an den Fahrten in Thüringen bei unter acht Prozent stagniert. Das Thüringer Radverkehrskonzept ist veraltet und beinhaltet kaum klare und messbare Ziele.

Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen zielt darauf ab, das Thüringer Radverkehrskonzept zu überarbeiten und fortzuschreiben mit messbaren Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Trends zur Rad-Elektromobilität und Einbeziehung von Mountainbike-Konzepten. Es geht dabei um die konkrete Untersetzung des kürzlich vorgelegten Nationalen Radverkehrsplans 2020 (deutschlandweites Radwegenetz), einen Beitrag zur Umweltbilanz, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die aktive Einbeziehung der Landkreise und Bürger in die Radverkehrskonzeptionen.

Antrag von DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Digitalisierung der Thüringer Wirtschaft unter der Maßgabe guter Arbeit voranbringen

Der Antrag blickt auf die Chancen und Risiken einer Digitalisierung der Thüringer Wirtschaft. Wichtigen Innovationen und Verbesserungen im Produktionsprozess und Chancen auch einer papierlosen Landesverwaltung stehen dabei Herausforderungen im Bereich der ArbeitnehmerInnenrechte, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch der Datensicherheit und des Datenschutzes gegenüber. Die Landesregierung ist deshalb gefordert, beide Komplexe zu beachten und miteinander in Einklang zu bringen. Deshalb soll neben der Förderung der Wirtschaft 4.0 auch eine Bundesratsinitiative zur Anti-Stress-Verordnung erfolgen.

CDU-Antrag: Mindestlohnregelung unbürokratischer gestalten

Die Linksfraktion steht voll und ganz hinter der Mindestlohnregelung. Seit ihrer Einführung am 1.1.2015 gibt es erste Erfolge hinsichtlich der Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Nach dem Quartalsbericht der Minijobzentrale ist ein Rückgang der gewerblichen Minijobs in Thüringen im Vergleich zum Vorquartal von 6,6 Prozent zu verzeichnen (derzeit 102.172 Menschen mit Minijob und im Vorquartal 109.403 Menschen). Besonders Frauen sind davon betroffen, die im Dienstleistungsbereich, im Handel, in der Gastronomie und anderen Niedriglohnbereichen arbeiten.

Für Thüringen wird prognostiziert, dass von der Einführung des Mindestlohns 135.000 Beschäftigte, darunter 75.000 Frauen, profitieren. Damit gelingt es auch, die in Thüringen vergleichsweise hohe Zahl von Aufstockern, also von Menschen, die zusätzlich noch auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, zu verringern.

CDU-Antrag: Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs

Es ist schon ausgesprochen abenteuerlich, dass gerade die CDU eine Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einfordert. Die kommunalen Hilfspakete der vergangenen Jahre machen deutlich, dass etwas mit dem seit 2013 geltenden Finanzausgleichsgesetz nicht stimmt. Es ist schlicht auf eine andere kommunale Struktur ausgerichtet. Die Probleme der kommunalen Haushalte in Thüringen sind vor allem in der Geschichte begründet, welche insbesondere die CDU zu verantworten hat. Diesen Problemberg muss nunmehr die neue Regierung Stück für Stück abtragen.

In Thüringen weisen von den gut 840 Gemeinden 571 eine Einwohnerzahl unter 1000 auf, nur 123 Gemeinden verfügen über mehr als 3000 Einwohner. Da kann man nicht mehr Leistungsfähigkeit sprechen. Derzeit werden Vorschläge zur KFA-Reform entwickelt und diskutiert, die im Herbst in den Landtag kommen,, um dann ab dem 1. Januar 2016 zu gelten. Wichtiger Bestandteil der Reform muss aus unserer Sicht sein, Anreize zur Erhöhung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der kommunalen Strukturen zu schaffen. 

CDU-Antrag: Steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen – High-Tech-Bonus einführen

Die CDU greift hier eine alte Debatte auf, die zuletzt 2013 von Bayern vorangetrieben wurde. Grundsätzlich will sie die Landesregierung zu einem eigenen Modell verpflichten, das eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorsieht und bis Juli 2015 vorzulegen sei. Dieses soll dann in eine Bundesratsinitiative münden. Dabei wird in der Debatte ein Erlass von zehn Prozent der Steuern auf Personalausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung beschrieben.

Der Effekt eines solchen High-Tech-Bonus ist stark umstritten. Zwar verfügen viele Staaten in der EU über solche steuerlichen Regelungen, gerade die in der Forschung und Entwicklung erfolgreichsten Staaten (Schweden, Finnland, Schweiz) verzichten auf dieses Instrument. In vielen Ländern konnte zudem auch mit der Einführung eines solchen Bonus keine Steigerung festgestellt werden. Ungeklärt sind zudem die Mitnahmeeffekte. Die LINKE steht diesem Ansinnen deshalb sehr kritisch gegenüber und fordert vielmehr eine Stärkung der staatlichen Forschungsförderung. Das Thüringer Forschungsministerium lehnt diesen Vorschlag aufgrund des Eingriffs in die Einnahmeseite des Freistaates ab.


 

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