Renner: NS-Verherrlichung darf nicht toleriert werden!

PresseAntifaschismusMartina Renner

Als "Ermutigung für die rechtsextreme Szene, noch offener den Nationalsozialismus zu verherrlichen", bezeichnet Martina Renner, Sprecherin für Innenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die Antwort auf eine Anfrage zu rechtsextremistischen Aktivitäten am Volkstrauertag 2009.

In einer Anfrage hatte Renner die Landesregierung um eine politische und juristische Bewertung eines Redebeitrages auf einer NPD-Kundgebung zum so genannten Heldengedenken gebeten. Neonazis hatten die Waffen-SS quasi in die Reihen der heute Lebenden zurückgerufen. "Es ist unverantwortlich, wenn die Landesregierung in ihrer Antwort ausführt, dass eine derartige Huldigung der Waffen-SS keinen inhaltlichen Bezug zum Nationalsozialismus aufweist", erklärt die Innenexpertin der LINKEN.

Renner verweist darauf, dass die Vorschriften zum Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) eben ausdrücklich nicht nur die Verharmlosung und die Verherrlichung des Nationalsozialismus unter Strafe stellen, sondern auch schon in der Billigung eine Verhöhnung der Andenken der Opfer sehen.

Es sei eben kein "abwegiges Geschwätz", wenn die NPD bei einer öffentlichen Veranstaltung die Kriegsverbrecher des Nationalsozialismus als Helden bezeichnet, sondern Ausdruck ihrer Ideologie und Verortung als heutige Nachfolger. "Diese historisch-politischen Aspekte hat die Landesregierung komplett ausgeblendet", sagt Renner. Die Linksfraktionärin bekräftigt die Einschätzung des Direktors der Gedenkstätte Buchenwald Volkhard Knigge, dass sich das Innenministerium mit seiner Auffassung "ins moralische Abseits" stelle.

Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage hier als PDF-Datei zum Download.


 

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