Rechte Gewalt sichtbar machen, Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7376
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe mögliche Internetzuschauer! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag vorgelegt, der da lautet „Rechte Gewalt sichtbar machen, Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen“. Ein sehr guter Titel, der eine richtige Motivation erkennen lässt, dessen Inhalt allerdings dem Titel nicht gerecht wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat - zumindest meines Wissens nach - diesen Antrag gleichzeitig in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingereicht.
In Thüringen ist es so - der Innenminister hatte schon darauf hingewiesen -, dass wir zum einen im Innenausschuss, zum anderen über Anfragen meiner ehemaligen Kollegin Martina Renner all diese in dem Antrag der Grünen geforderten Themen schon abgearbeitet hatten bzw. die Informationen dazu schon hatten. Allerdings nicht erst im April 2014, sondern bereits im Dezember 2013 gab es im Innenausschuss eine entsprechende Thematisierung durch die Fraktion DIE LINKE; im April dann eine weitere Thematisierung durch die Koalitionsfraktionen. Ihr Antrag stammt aus dem Februar 2014. Was ich damit sagen will: Sie hätten im Februar 2014 schon längst die Informationen zum einen über den Innenausschuss und zum anderen über die Antworten auf die Anfragen meiner Kollegin haben können.
(Beifall DIE LINKE)
Was ich für schwierig erachte, ist, dass wir momentan an der Erarbeitung der Empfehlungen für den NSU-Ausschuss sind, der hier im Thüringer Landtag sehr lange und sehr intensiv gearbeitet hat und ich der Meinung bin, man sollte auch diesem NSU-Ausschuss die Möglichkeit lassen, entsprechende weitergehende Empfehlungen bis hin zu möglichen weitergehenden Definitionen, die dann für das Innenministerium zum Beispiel geltend sind, dass dies der Ausschuss tun kann. Zum Zweiten - und das finde ich wirklich schwierig -: Sie sagen, Sie wollen über diesen Antrag - so suggeriert es zumindest der Titel „Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen“, allerdings gehen Sie in dem Antrag an keiner Stelle auf die Opfer bzw. Opferangehörigen ein. Das finde ich mehr als problematisch. Zum Nächsten - das finde ich noch problematischer - gab es scheinbar im Vorfeld keinerlei, ich nenne es mal, Kontaktaufnahme mit den Opferberatungsstellen, wie wir sie zum Beispiel in Thüringen haben. ESRA sei an der Stelle genannt. Ich glaube, wenn es darum geht, dass Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglicht werden soll - und dann geht es für diese natürlich auch um das Strafmaß bzw. entsprechende Verurteilungen. Allerdings ist entscheidend für die Opferangehörigen und für die Opfer, dass es zum einen eine entsprechende Begleitung nach einem oftmals traumatisierenden Übergriff durch Neonazis geht, dass sie nicht allein gelassen werden zum einen in Gerichtsverfahren, zum anderen aber auch in ihrer Alltagserfahrung. Ich verweise an der Stelle nur auf das, was die Ballstädter erfahren mussten, dass eben Thomas Wagner aus dem Gefängnis zurückkam und sie ihm plötzlich auf der Straße begegneten und Angst hatten. Ich glaube, es geht um solche Themen, wenn man fordern will, dass Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglicht werden muss und ermöglicht werden soll. Wenn es darum geht, rechte Gewalt sichtbar zu machen, hätten Sie über den Antrag Möglichkeiten gehabt, das entsprechend zu fordern, beispielsweise über eine strukturelle Stärkung der BAO ZESAR, die der Innenminister hier schon angeführt hat, aber auch dass die sogenannte PMK, also politisch motivierte Kriminalität, entsprechend angepasst werden sollte,. Um ein Beispiel zu bringen dafür, in Kahla gab es zerstörte, gestohlene Plakate, welche seitens der PMK der linken Szene zugerechnet werden und das, obwohl das FN - das Freie Netz Kahla - sich entsprechend positioniert. Was auch eine Möglichkeit wäre, um entsprechend rechte Gewalt sichtbar zu machen, wäre die Einführung eines Hinweissystems, so, wie es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon der Fall ist, dass es möglich ist, für Menschen schnell zum Teil, sofern sie es wollen, vielleicht auch anonymisiert, Hinweise an die Polizei in Thüringen zu geben, um Informationen über neonazistische Vorgänge, über Straftaten, die beobachtet werden, weiterzureichen. Das Entscheidende ist aber eine Grundsensibilisierung. Und das deswegen, weil die Einordnung in die politisch motivierte Kriminalität rechts selten noch im Nachgang geschieht, also eine Verschiebung bedeutet, wenn es einen Übergriff gibt, wenn die Polizei vor Ort ist und dort nicht vor Ort feststellt, dass es einen politisch motivierten Hintergrund gibt, dann wird, auch wenn das im Gerichtsverfahren abschließend im Urteil so festgestellt und festgehalten wird, nicht zwangsläufig die Tat auch entsprechend in PMK-rechts eingeordnet. Das sind Sachen, wo ich der Meinung bin, wenn man denn rechte Gewalt sichtbar machen will, wenn man denn Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen will, dann hätte man solche Beispiele zumindest in den Antrag mit aufnehmen können.
Das Entscheidende, die Nachsorge für die Betroffenen und auch eine Stärkung der Opferinitiativen, die es hier in Thüringen gibt, ein Ausbau der Opferinitiativen, und um nur ein ganz kleines Beispiel zu nennen, was Sie hätten wissen können, Herr Adams, das Material von EZRA, der Opferberatungsstellen, liegt immer noch nicht in allen Polizeidienststellen in Thüringen aus. Ich glaube, wenn wir hier darüber reden, dass rechte Gewalt sichtbar gemacht werden muss, dass es Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige geben soll, dann fangen wir doch mit den kleinen Punkten an, an denen wir hier im Plenum auch eine Chance haben, einzuwirken und bei denen wir auch ganz konkret was verändern können. Das bedeutet Ausbau von EZRA, das bedeutet auch, dass zum Beispiel Polizeidienststellen endlich verpflichtet werden, entsprechende Informationsmaterialien aller, auch die Telefonnummern von EZRA, auszulegen, und bedeutet nicht zuletzt, dass wir uns in unseren alltäglichen Kontakten, die wir haben, und in den Vereinen und Initiativen, in denen wir aktiv sind, dafür einsetzen, dass die Gesellschaft verstärkt und weiter beginnt, neonazistische Straftaten entsprechend zu ächten und Betroffene rechter Gewalt zu unterstützen.
(Beifall DIE LINKE)
Ihr Antrag wird leider dem Titel nicht gerecht und mich enttäuscht es ein Stück weit, dass - wenn schon ein Antrag kommt - nicht mal im Vorfeld versucht wird, mit den Opferberatungsstellen Kontakt aufzunehmen und mit diesen zu thematisieren, was wären denn die richtigen Schritte und womit könnte man denn Gerechtigkeit erreichen. Ich finde es schade, wir hätten gerne einem entsprechenden richtigen Antrag zugestimmt, allerdings ist es hier der Fall, dass wir uns leider nur enthalten können, weil eben der Antrag dem Titel nicht gerecht wird. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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