Ramelow wird Strafbefehl nicht akzeptieren
Gegen einen durch das Amtsgericht Dresden erlassenen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Störung einer Versammlung hat der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, durch seinen Rechtsanwalt heute Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Dresden hat Anfang des Jahres einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 170 Euro erlassen. Das Gericht wirft Ramelow vor, am 13. Februar 2010 eine Blockade gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen in Dresden „maßgeblich initiiert“ zu haben und damit eine „grobe Störung“ im Sinne des § 21 Versammlungsgesetz verursacht zu haben.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass diejenigen durch die Justiz in Sachsen kriminalisiert werden, die mit ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten gemeinsam mit Tausenden Menschen verhindert haben, dass der größte Naziaufmarsch in Europa in Dresden seine menschenverachtende Ideologie durch die Straßen tragen kann“, erklärt Ramelow. Der Abgeordnete weist den Vorwurf der maßgeblichen Initiierung durch seine Person als „konstruiert und absurd“ zurück. „Der Strafbefehl gehört meines Erachtens in die Reihe maßlosen Verfolgungswahns der Dresdener Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes, die mit der grundrechtswidrigen Handyüberwachung einer ganzen Stadt begann, einen Höhepunkt mit dem ungeheuerlichen Vorgehen gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König hatte und sich nun mit der versuchten Abstrafung einzelner Teilnehmer an den friedlichen Protesten gegen den neonazistischen Aufmarsch fortsetzt“, so Ramelow.
Der Strafverteidiger von Bodo Ramelow sprach im Zusammenhang mit dem Strafbefehl von einer „ausgemachten Unverfrorenheit“, die in ein „rundes Bild von der Sächsischen Justiz“ passe.
