Nr. 21/2011: „Das wäre ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Bodo Ramelow: Wir lassen uns nicht einschüchtern, demokratischer Protest gegen die Feinde der Demokratie ist notwendig
Der Justiz- und Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags hat am 5. Oktober mehrheitlich die parlamentarische Immunität von Bodo Ramelow, Vorsitzender der Linksfraktion, aufgehoben. Die Aufhebung war von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt worden. Sie will gegen Ramelow wegen seiner Teilnahme an den Demonstrationen gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 13.2.2010 in Dresden ermitteln. Die Landtagsfraktionen der LINKEN aus Sachsen, Thüringen und Hessen hatten an diesem Tag eine gemeinsame öffentliche Fraktionssitzung in Dresden anberaumt (s. Archivfoto). Der Abgeordnete reagierte empört. Da offenbar nur gegen vier Fraktionsvorsitzende der Linkspartei Anklage erhoben werde, entstehe der Eindruck, dass nicht gegen ihn als Privatperson, sondern ausdrücklich gegen den Fraktionsvorsitzenden ermittelt werde. „Das wäre ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“, so Ramelow. Er sehe sich dadurch in seiner parlamentarischen Arbeit beeinträchtigt.
Der Fraktionsvorsitzende hatte dem Justizausschuss noch ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zugeleitet, in dem davon ausgegangen wird, dass die Dresdener Staatsanwaltschaft ohnehin rechtswidrig gegen die Demonstranten ermittelt, da das sächsische Versammlungsgesetz, gegen das Ramelow verstoßen haben soll, wegen formaler Fehler überhaupt nicht angewendet werden dürfe. Für eine Mehrheit im Thüringer Justizausschuss spielte das aber offenbar keine Rolle. Dem Ausschuss, der in dieser Angelegenheit vertraulich tagte, gehören neun Mitglieder an. Die CDU verfügt über drei Sitze, LINKE und SPD über je zwei, FDP und Grüne über je einen. Die Parteien der Regierungskoalition (CDU und SPD) haben also mit fünf Stimmen eine Mehrheit im Ausschuss. Nach der Aufhebung seiner Immunität wandte sich Ramelow in einem Brief an Dr. Thomas Hartung, parteiloses Mitglied der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied im Justizausschuss. Er erinnerte Hartung daran, dass der zu dem Zeitpunkt, als die Linksfraktion eine auswärtige Fraktionssitzung für den 13.2.2010 in Dresden beschloss, noch Mitglied dieser Fraktion war. „Unstreitig hatten Sie persönlich Kenntnis von der Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE, der Sie zu diesem Zeitpunkt noch angehört haben“, heißt es in dem Schreiben.
Auch der sächsische SPD-Politiker Karl Nolle kritisierte unterdessen seine Parteifreunde in Thüringen scharf. Er halte die Entscheidung der SPD im Thüringer Landtag, für die Aufhebung der Immunität von Ramelow zu stimmen, „für blamabel und für einen unverzeihlichen politischen Fehler“, betonte Nolle. Inzwischen ist auch die Immunität von André Hahn, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, aufgehoben worden. Da es im zuständigen Ausschuss nicht zur notwendigen einstimmigen Entscheidung gekommen war, stimmte der gesamte Landtag ab. Dort votierten die Abgeordneten von CDU, FDP und NPD für die Aufhebung der Immunität von Hahn und machten damit, so Johannes Lichdi, sächsischer Landtagsabgeordneter der Grünen, den Weg frei für „politische Willkürjustiz“. Ramelow will sich indes nicht einschüchtern lassen. „Demokratischer Protest gegen die Feinde der Demokratie ist notwendig“, laute das Gebot der Stunde.
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