Nr. 06/2012: Geheimdienst ist nicht kontrollierbar

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DIE LINKE legt dem Landtag ein Gesetz zur Auflösung des VS-Landesamtes vor

 

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, das 1991 als Inlandsnachrichtendienst ins Leben gerufen wurde, soll in dieser Funktion aufgelöst und ersetzt werden durch ein Informations- und Dokumentationszentrum zum Schutz von Demokratie und Grundrechten. Und dies vor allem deshalb, weil ein Geheimdienst parlamentarisch nicht kontrollierbar ist.

Die Linksfraktion hat einen umfangreichen Gesetzentwurf erarbeitet und legt ihn jetzt dem Thüringer Landtag vor. Dazu erklärte in einer Pressekonferenz die innenpolitische Sprecherin Martina Renner (Foto unten): „Dies ist keine Reaktion auf den Neonazi-Terror und die dazu vom Untersuchungsausschuss des Landtags zu prüfenden Versäumnisse der Behörden. Vielmehr steht die Abschaffung des Verfassungsschutzamtes im Wahlprogramm der LINKEN, denn die Grundkonstruktion als Geheimdienst ist bereits sein systematischer Grundfehler.“

„Die Thüringer Geschichte des Landesamtes für den Verfassungsschutz ist eine Geschichte von Skandalen und Versagen“, betonte die Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. „Am Eklatantesten ist dessen Unterschätzung und falsche Bewertung des Rechtsextremismus.“ Seiner immer wieder postulierten Funktion als Frühwarnsystem sei das Landesamt „in den letzten 20 Jahren keineswegs gerecht geworden.“

„Dazu kommt das V-Leute-Desaster mit seiner Demokratie gefährdenden Dimension.“ Dass „Verfassungsfeinde im Sold des Staates standen“, dabei sogar strafbare Handlungen geduldet wurden, mache der Fall Tino Brandt deutlich. Martina Renner konnte den Journalisten eine endlich vom Innenministerium beantwortete Kleine Anfrage sozusagen druckfrisch vorlegen. Diese listet gegen den früheren NPD-Landesvize und V-Mann allein acht Fälle von erhobenen Anklagen ohne Verurteilung oder erlassene Strafbefehle ohne Vollstreckung auf. Außerdem sind zwischen 1994 und 1997 insgesamt 27 – anscheinend folgenlose – Ermittlungsverfahren genannt, u.a. wg. Volksverhetzung und Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die Abgeordnete verwies auf das Versagen des Verfassungsschutzes beim Erwerb von Immobilien durch Neonazis ohne Vorwarnung an die örtlichen Behörden, die „grundlegend falsche Einschätzung der Nazimusik-Szene“ sowie von Nazi-Läden, in denen szenetypische Bekleidung verkauft wird. Und auf Nachfrage der Journalisten sagte sie, dass sie keinen Fall kenne, wo das Landesamt von sich aus aktiv geworden sei oder Handlungsstrategien unterbreitet habe.

Während also die Behörde das Entstehen neonazistischer militanter und rechtsterroristischer Gruppen nicht nur nicht verhinderte, sondern auch nicht vor dem Entstehen derartiger Strukturen gewarnt hatte, habe das Landesamt alles versucht, um die gesellschaftliche Linke und die Partei DIE LINKE zu dämonisieren und mit linksextremistischen Bestrebungen zu belegen. Dabei sei deutlich geworden, dass der Geheimdienst „immer Gefahr läuft, politisch instrumentalisiert zu werden“. So stammten ganze Passagen von Broschüren, die gegen die PDS und gegen die Erfurter Erklärung gerichtet waren, aus der Feder des Verfassungsschutzes. Die im Gesetzentwurf der Linksfraktion verankerte Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie als Anstalt öffentlichen Rechts „ist einem Geheimdienst haushoch überlegen“, unterstrich Martina Renner. Sie zeichnet sich aus durch transparentes und wissenschaftliches Arbeiten, ist weniger Interessen geleitet und kontrollierbar durch das Parlament. Zu ihren Aufgaben gehören u.a., regelmäßig zur politischen Einstellung der thüringischen Bevölkerung unter besonderer Betrachtung neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Positionen zu berichten, die Dokumentation aller  gegen die Verfassung gerichteten Bestrebungen, die Organisation von Bildungsangeboten sowie die Beratung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteure und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen.


Auch NPD-Verbot notwendig

 

Als „wenig überraschend“ hatte Martina Renner Meldungen über Kontakte von Frank Schwerdt, NPD-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender, zu mehreren mutmaßlichen Mitgliedern und Helfern des Terrornetzwerkes „Nationalsozialistischer Untergrund“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem NPD-Verbot erneuert.

Auf allen staatlichen und behördlichen Ebenen müssten die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren getroffen werden. Allein ein Verbot der rechtsextremen Partei ändere aber nichts am Alltagsrassismus, an staatlicher Diskriminierung, an rechten Einstellungen oder an der Organisierung von Neonazis jenseits der NPD. „Deshalb müssen gleichzeitig eine Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und antifaschistischer Strukturen, ein antifaschistisches Bekenntnis in der Verfassung und ein Ende der Rechts-Links-Relativierung erfolgen. Auch dafür trägt der Staat Verantwortung. Wir können auf ein NPD-Verbot nicht verzichten, um die Ressourcen für die Nazis zu verkleinern. Ein Verbot ist ein wichtiger Baustein in einer Kette von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Neonazismus, die jetzt veranlasst werden müssen!“

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