LINKE-Fraktion gibt Rechtsgutachten über Befugnisse des Verfassungsschutzes in Auftrag
„Es geht uns nicht vorrangig um individuelles Versagen einzelner Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, sondern um ein systematisches Agieren außerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens durch das Thüringer Landesamt, das einer Unterstützung rechtsextremer Gruppierungen nahe kommt“, begründet Martina Renner, Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, einen heute an den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages übergebenen Prüfauftrag. Ebenso wird das Thüringer Justizministerium gebeten, sich rechtsgutachterlich zu äußern.
Anlass ist die bekannt gewordene Bereitstellung von Geld für die drei untergetauchten Neonazis zur Unterstützung illegaler Passbeschaffung mit dem vorgeblichen Ziel, den Aufenthaltsort zu erfahren. Gleichzeitig wurde bekannt, dass offenbar durch das Landesamt für den Verfassungsschutz geführte V-Personen über Observationsmaßnahmen der Polizei informiert wurden, um sich diesen entziehen zu können.
„Neben all den verheerenden bewussten und unbewussten Fehltritten des Geheimdienstes haben wir auch erhebliche Zweifel an einem rechtskonformen Verhalten des Thüringer Landesamtes. Es stellt sich die Frage, wie weitreichend der Geheimdienst sich der Verpflichtung entziehen kann, ihm vorliegende Informationen über bevorstehende Straftaten, über bereits begangene Straftaten und über den Aufenthaltsort gesuchter Täter an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, wie sie für staatliche Behörden grundsätzlich besteht. Wir wollen geklärt haben, inwiefern es rechtlich zulässig ist, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Gelder an gesuchte Straftäter weitergeben oder diese von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden informieren“, so Renner.
Im Untersuchungsgegenstand spielt die strafrechtliche Bewertung ebenso eine Rolle. „Das Vorgehen allein auf eine Strafanzeige zu beschränken, würde das offenkundig systemische Problem des Landesamtes individualisieren. Damit bestünde die Gefahr, dass aufgrund formaler Hindernisse, wie etwa der Verjährung oder mangels persönlicher Zuordnung, eine materielle Rechtsprüfung gar nicht mehr zustande kommt“, begründet Renner den eingeschlagenen Weg der Rechtsprüfung. Schließlich gehe in einer ersten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Erfurt diese bereits vom Verjährungseintritt aus, ohne zur strafrechtlichen Relevanz einen Standpunkt zu beziehen.
