LINKE beantragt Einberufung Innenausschuss
„Es verdichten sich die Informationen, dass nicht nur die nachrichtendienstlichen Geheimdienste versagt haben, sondern auch das Landeskriminalamt alles andere als ‚alles nur mögliche’ unternommen hat, um das neonazistische Terrornetz aufzuspüren und festzunehmen. Wir verlangen von der Landesregierung unverzügliche Auskunft, ob tatsächlich ein Zugriff der drei gesuchten Jenaer möglich gewesen war, aber an einer nicht erteilten Erlaubnis scheiterte“, erklärt Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zur Beantragung einer Sondersitzung des Innenausschusses.
Sie verweist auf eine Meldung des MDR (v.15.11.), wonach Zielfahnder der Thüringer Polizei vor dem Jahr 2001 die mit Haftbefehl gesuchten Uwe B, Uwe M. und Beate Z. in Chemnitz aufgespürt haben. Allerdings, so der MDR, habe es keine Erlaubnis für Zugriff und Festnahme durch die Polizei gegeben. „Die Aufklärung polizeilichen Fehlhandelns und Versagens ist keine Sache für einen Geheimausschuss wie die PKK. Hier wird gegenüber hohen Polizeibeamten oder Dienstvorgesetzten ein ungeheuerlicher Verdacht zum Ausdruck gebracht, der schnellstmöglich und transparent gegenüber dem Parlament aufgeklärt werden muss“, betont Frau Renner.
Die Landesregierung wird in dem Antrag der LINKEN aufgefordert, darüber zu berichten, wann und wo und unter welchen Bedingungen die gesuchten Uwe B., Uwe M. und Beate Z. durch Polizisten der Thüringer Polizei aufgespürt wurden, welche polizeilichen Maßnahmen sich in Planung und Durchführung angeschlossen haben und aus welchen Gründen Zugriff und Festnahme unterblieben sind. Ferner ist darüber Auskunft zu geben, welche weiteren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden über die Entdeckung der Gesuchten informiert wurden und welche Maßnahmen sich seitens dieser unterrichteten Behörden in Planung und Durchführung angeschlossen haben. Zudem ist der Ausschuss darüber zu informieren, ob der damalige Innenminister (oder Staatssekretär im Innenministerium) über das Entdecken unterrichtet wurde sowie ob es eine Einflussnahme auf mögliche polizeiliche Maßnahmen seitens des für die Polizei dienstvorgesetzten Ministers gegeben hat.
