Fünf Jahre NSU-Aufklärung in Thüringen – ist das staatliche Aufklärungsversprechen eingelöst?
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/2869
Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuhörer oder auch Zuschauerinnen am Livestream! Vorab: ich möchte den Kollegen und Kolleginnen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU danken. Da, sage ich mal, merkt man auch, dass da eine intensive Beschäftigung im NSU-Untersuchungsausschuss mit dem Thema stattfindet.
Zu dem, was mein Vorredner jetzt hier gesagt hat, sei an der Stelle nur eines angemerkt: Akten an Fatalist zuzuspielen, ist nicht Aufgabe des NSU-Untersuchungsausschusses. Rechte Verschwörungstheoretiker zu unterstützen, ist nicht das, was unter Aufklärung fällt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sind im Jahr fünf der versuchten Aufklärung der NSU-Verbrechen und ja, wir haben definitiv noch nicht das erreicht, was damals zugesagt wurde, was nicht nur von Frau Merkel zugesagt wurde, sondern auch von Frau Lieberknecht. Wir haben es in Thüringen versucht, aber auch in Thüringen geraten wir kontinuierlich an Grenzen der Aufklärung. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass auf Bundesebene von der Großen Koalition ein Bundesverfassungsschutzgesetz verabschiedet wurde, welches uns daran hindert, die Akten so, wie sie uns im letzen NSU-Untersuchungsausschuss noch vorlagen, weiterhin in die Arbeit der Aufklärung einzubeziehen. Akten, die nicht Bestandteil der Thüringer Akten sind, wurden uns in Teilen entzogen und liegen nicht mehr dem NSU-Untersuchungsausschuss vor. Wer angesichts dessen davon spricht, dass von Bundesebene oder auch von Landesebene viel getan wird, um Aufklärung voranzutreiben, der flunkert mindestens mit sich selber und vielleicht lügt er sogar auch in die Augen und in die Ohren der NSU-Opferangehörigen. Das finde ich ein fatales Zeichen, dass uns Akten nicht zur Verfügung gestellt werden aufgrund eines Beschlusses, der im Bundestag getroffen wurde. Ich bitte an der Stelle die Vertreter der CDU, aber auch Vertreter der SPD, mit ihren Kollegen im Bundestag mal zu sprechen, wozu dieses neue VS-Gesetz geführt hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fünf Jahre danach ist aus dem staatlichen Aufklärungsversprechen zumindest in Teilen ein staatliches Aufklärungsverbrechen geworden. Wenn man sich nämlich anschaut, dass nicht nur Akten geschreddert wurden und dafür keine Konsequenzen bisher getragen wurden, sondern wenn man auch betrachtet, dass im Prozess gelogen wird, ohne dass Neonazis, die dort offensichtlich und nachweisbar lügen, dafür irgendwelche Konsequenzen erdulden müssen, wenn gleichzeitig Staatsanwaltschaften nicht bereit sind zu ermitteln gegen diejenigen, die Akten vernichtet haben. Da geht es nicht nur um den Lothar Lingen, von dem Frau Marx hier gesprochen hat, sondern da geht es auch um vernichtete Akten in Sachsen und in anderen Bundesländern. In Brandenburg wurde auch erst vor wenigen Monaten entsprechendes Material zu einem der entscheidenden V-Männer im NSU-Komplex vernichtet. Das Ganze ist bewusst geschehen. Ich glaube, das muss man sich immer wieder in den Kopf rufen. Es sind hier keine aus Versehen stattgefundenen Aktenvernichtungen, sondern ein bewusstes Agieren mit dem Ziel – und anders lässt sich das leider zumindest für mich nicht erklären –, die Aufklärung zu behindern oder eben auch in Teilen zu verhindern. In Thüringen rennt uns die Zeit davon. Der NSU-Untersuchungsausschuss wird nicht in der Lage sein, das, wozu er in der Lage wäre, wenn er genügend Zeit hätte, wenn er seine Sitzungsdichte erhöhen würde, aufzuklären, nicht, wenn wir uns nur einmal monatlich treffen. Von daher wiederhole ich an dieser Stelle die Forderung aus der rot-rot-grünen Koalition: Wenn Sie Aufklärung ernst meinen – und ich nehme das Ihnen, Herr Kellner, ja ab –, dann beschließen Sie mit uns gemeinsam eine erhöhte Sitzungsdichte,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
um die neuen Komplexe aufarbeiten zu können, um entsprechende Zeugen laden zu können und um den Opferangehörigen das Versprechen, was wir ihnen im letzten NSU-Abschlussbericht gegeben haben, zumindest soweit es uns möglich ist, auch erfüllen zu können.
Und zuletzt eine kurze Geschichte: Dorothea Marx hat davon gesprochen, dass von einem V-Mann, der hier aus Thüringen stammt, in der Operation Rennsteig damals sozusagen angeworben wurde, unter anderem von einem V-Mann Akten vernichtet wurden. Da handelt es sich um den V-Mann „Tarif“, Michael See. Der wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz angeworben, nachdem er zwei Menschen, einen Vater und einen Sohn, mit zwei weiteren Neonazis massiv zusammengeschlagen hat. Die Innenseite der Oberlippe hing fetzenartig in den Rachenraum, was zu einer permanenten Atmungsbehinderung führte, wobei für den Kläger höchste Lebensgefahr bestand. So lautet das Gutachten, was damals im Krankenhaus erstellt wurde. Michael See wurde zu einer Strafzahlung in Höhe von 50.000 Mark verurteilt. Da er offiziell kein Geld hatte, wurden diese Gelder bis heute nicht an den noch lebenden Betroffenen gezahlt.
Frau König, ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.
Die V-Mann-Gelder, die er erhalten hat, wurden logischerweise verschwiegen, die Opfer bis heute nicht entschädigt. Ich glaube, auch das ist Aufgabe des Thüringer Untersuchungsausschusses, da zur Entschädigung der Opfer beizutragen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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