Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 1/2
Zum Antrag von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5366
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Sachverhalt hat uns veranlasst, von unserem Minderheitenrecht Gebrauch zu machen, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen und Sie zur Abstimmung hier im Hohen Haus zu bitten, den Untersuchungsausschuss mit uns auf den Weg zu bringen. Der Inhalt ist in der Aktuellen Stunde debattiert und auch in den dafür zuständigen Gremien besprochen worden. Ich bedanke mich bei all den Fraktionen, bei den Vertretern der Landesregierung, bei Herrn Innenminister Geibert für die Signalisierung, bei der Aufklärung mitwirken zu wollen. Es liegt uns hier ein Brief auch des Innenministers an die Fraktionsvorsitzenden und damit an die Fraktionen vor und wir wissen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass man sich in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Thema intensiv beschäftigt hat und es gibt Überlegungen, von dem neuen Recht des Verfassungsschutzgesetzes Gebrauch zu machen, einen Sonderermittler oder einen Beauftragten einzusetzen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Im Hintergrund spielt eine für uns zentrale Rolle der Umgang von einem Nazi, der während seiner Aktivitäten - wie sich heute herausstellt - als V-Mann geworben war. Da geht es um den Umgang des Landesamtes für Verfassungsschutz, es geht um den Umgang von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz, wann mit wem über was gesprochen wurde, welche Informationen niedergelegt wurden, was in den Akten verschriftlicht worden ist, über was sich Dokumente finden. Es geht aber auch um die Frage, welche Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses oder das Hohe Haus selbst rechtzeitig informiert wurden, in Kenntnis gesetzt wurden, so dass man Strategien entwickeln kann, sich gegen diese perfiden Methoden der Unterwanderung und der Infiltration mithilfe des Rechtsstaats und mithilfe der Solidarität des Parlaments zur Wehr zu setzen. Wir wissen, dass alle fünf genannten Kolleginnen und Kollegen - das sind dreimal aus unserer Fraktion, einmal die SPD-Fraktion, einmal die CDU-Fraktion - das Gleiche durchlitten haben. Alle fünf haben sich monatelang einer rechtlichen Auseinandersetzung stellen müssen, bei denen sie immer nicht wussten, wie geht das aus und was erlebt man da alles für Überraschungen. Der Kollege Primas hat ja in der Aktuellen Stunde an seinem Beispiel und an dem Beispiel des Bundes der Vertriebenen deutlich gemacht, was da alles passiert ist und welch seltsame Urteile man dann auch erlebt hat. Das ist eben die Geschichte, wenn falsche Zeugen benannt werden oder auf falschen Zeugen aufgebaut wird und Ähnliches.
Die Kollegin Susanne Hennig hat in ihrem Verfahren wegen Beleidigung bis heute noch kein rechtsgültiges Urteil gegen diesen Kerl erlangt, weil er in Rechtsmittel gegangen ist. Aber sie hat gestern schon von seinem Anwalt wieder eine Unterlassungsverfügung bekommen. Das heißt, dieser Mensch agiert weiterhin und jetzt kann man sagen, okay, das ist ein Nazi oder es ist jemand, der so qualifiziert worden ist, wie er menschlich hier in der Aktuellen Stunde ja auch bezeichnet worden ist - das will ich gar nicht wiederholen. Der entscheidende Punkt ist aber, wenn er zu dieser Zeit, in der er das getrieben hat, staatliches Geld bekommen hat, wenn er gepampert worden ist von staatlichen Stellen und damit in den Genuss kam, diese Auseinandersetzung gegen die Kolleginnen und Kollegen des Parlaments zu führen, dann müssen wir uns als Parlament damit auseinandersetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Deswegen bin ich sehr einverstanden, dass die Parlamentarische Kontrollkommission auf der Basis des Verfassungsschutzgesetzes sich ihrer Instrumentarien bedient. Ich denke, da wird auch nichts unter den Teppich gekehrt, weil die Kolleginnen und Kollegen dort sehr intensiv an dem Thema arbeiten. Ich bitte nur um Verständnis, wenn dieser Sonderbeauftragte eingesetzt wird, kann er bestimmte Fragestellungen für uns im Parlament nicht klären, er kann nur die verfassungsschutzrechtlichen Dinge klären. Er kann vielleicht auch die Fragen klären, wann ist durch das Amt das Ministerium informiert worden und dann muss man im Ministerium klären, wann ist im Ministerium das Parlament informiert worden.
Unstreitig ist uns im Ältestenrat mitgeteilt worden, dass wegen einer anderen Person eine Information durch den Staatssekretär Baldus erfolgt ist an die Direktorin des Landtags. Wenn das unstreitig ist und wenn auch unstreitig ist, dass Kollege Primas konkret wegen Trinkaus von dem Präsidenten informiert worden ist, dann bleibt aber für uns die Frage, warum nicht das ganze Parlament informiert worden ist, warum die weiteren Kolleginnen und Kollegen nicht informiert worden sind. Deswegen geht es ohne ein Misstrauen gegen irgendjemand, der jetzt in Verantwortung steht, sondern es bleibt die Pflicht des Parlaments, sich mit den Dokumenten auseinanderzusetzen. Und da, Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir ein wirksames Instrumentarium, dass nach der Strafprozessordnung auch so aufbereitet werden kann, dass Zeugen, die vorgeladen werden, eben auch im Rahmen einer strafprozessualen Möglichkeit die Risiken einer Falschaussage dokumentiert und gewahr sein müssen. Da geht es nämlich um die Frage, was hat der Minister Karl-Heinz Gasser damals gewusst. Warum hat der die Dinge nicht dokumentiert, wenn er Zweifel hatte, diesen V-Mann anzuwerben. Warum hat der Präsident Sippel in Kenntnis des Gasser-Berichts trotzdem diesen V-Mann angeworben und die Geldzahlung veranlasst. Warum hat man bis in den Herbst hinein des Jahres 2007 diesen Menschen weiter agieren lassen, obwohl man jeden Tag lesen konnte, hören konnte, was dieser Mensch hier in Erfurt und in Thüringen getrieben hat.
Er hat versucht, einen Spitzel hier in den Landtag unterzuschieben, das ist abgewehrt worden. Aber bei dieser Unterschiebeaktion hat der Herr Trinkaus offenkundig seinem V-Mann-Führer später gesagt, jetzt versuchen wir es in einer der Fraktionen, entweder in Sachsen oder in Thüringen. Das ist dokumentiert. Die Maßnahmen gegen Knut Korschewsky sind im Amt in den Unterlagen dokumentiert, und zwar schon aktenkundig zu einem Zeitpunkt, wo der Kollege Korschewsky den Stern-Artikel noch gar nicht erlebt hat. Das heißt, zwischen dem Aktenkundigen und dem Verschriftlichen und dem tatsächlichen Geschehen liegen Zeitabläufe. Deswegen muss man die Frage stellen, wer hat sich hier durch Schweigen schuldig gemacht? Wenn man etwas weiß, aber nichts unternimmt, dann bleibt die Frage: Warum ist nichts unternommen worden? Jedenfalls haben wir keine Unternehmung kennengelernt und deswegen wird aus Schweigen und Mitwisserschaft auch Mittäterschaft. Das muss man sich anschauen und anhand von aussagefähigen Unterlagen und Informationen überprüfen. Dazu bietet das Mittel des Untersuchungsausschusses eine Möglichkeit, die einzig adäquate Möglichkeit.
Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Thematik NSU. Das hat mit der ganzen Thematik NSU und der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses nichts zu tun. Es geht nicht um das NPD-Verbotsverfahren und es geht auch nicht um die NPD an sich, sondern es geht um das Treiben von Kai-Uwe Trinkaus im Jahr 2007 und dann in der Vorbereitung, weil er hatte sechs Monate Anwerbephase aus dem Jahr 2006, und er ist im Nachsorgebereich gewesen bis Jahr 2008. Um diese Jahre geht es und es geht um das Verhältnis des Landesamts für Verfassungsschutz zur Regierung und dem Verfassungsorgan Regierung zum Verfassungsorgan Parlament. Nicht mehr und nicht weniger soll im Untersuchungsausschuss betrachtet werden. Ich halte das für zeitlich überschaubar, ich halte es inhaltlich für abgrenzbar, sodass wir nicht in irgendwelchen Ausforschungsbereichen uns noch mit sonstigen Themen beschäftigen.
Es geht auch nicht um das Amt oder nicht das Amt oder um unterschiedliche politische Sichten, sondern es geht schlicht und ergreifend um diesen Vorgang, zu dem es hinreichend Akten gibt, die allerdings an Stellen liegen, die derzeit dem Parlament und damit der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Da muss man abwägen, was muss im Untersuchungsausschuss dokumentiert, verschriftlicht werden, damit wir hinterher als Parlament gemeinsam eine Schlussfolgerung daraus ziehen, dass sich so etwas nie mehr wiederholen darf. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und ich bitte um einen kollegialen Umgang, wie wir zügig in die Arbeit kommen. Je schneller wir in die Arbeit einsteigen, desto schneller kann dieser Vorgang aufgeklärt werden und es wäre schön, wenn die Kollegen von der PKK den Sonderermittler so in die, sagen wir mal, vom Untersuchungsauftrag her so ausstatten, dass der öffentliche Bericht, den er dann geben könnte, passend zu der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist. Wir kennen das, Kolleginnen und Kollegen, bei der Schäfer-Kommission haben wir genauso zusammengearbeitet. Die Schäfer-Kommission hat einen Teil der Aufgaben abgegrenzt, übernommen und untersucht und wir haben sie anschließend in unsere parlamentarische Arbeit bzw. in die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses aufnehmen können. Es ist also kein Gegeneinander, kein Nebeneinanderher, sondern es ist ein gemeinsamer Aufklärungswille, denn es geht um das Ansehen des Parlaments als Ganzes, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um den verfassungsrechtlichen und verfassungsmäßigen Schutz der parlamentarischen Demokratie und dafür sollten wir sorgen, dass da was alles in Zweifel steht jetzt aufgeklärt wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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