Eingriff in Abgeordnetenimmunität auch Thema der Sondersitzung des Justizausschusses
„Nach der ,Durchsuchungsaffäre’ in Jena produzieren die Ermittler aus Sachsen gerade auch eine ‚Immunitätsaffäre’, denn eine Thüringer Landtagsabgeordnete ist Betroffene von Ermittlungsmaßnahmen der sächsischen Justiz, und die Behörden kümmern sich offensichtlich nicht um den verfassungsrechtlich verbürgten Immunitätsschutz von Thüringer Parlamentariern“, moniert Ralf Hauboldt.
Er informiert darüber, dass die LINKE für die Sondersitzung des Justizausschusses im Thüringer Landtag, voraussichtlich am 26. August, einen zusätzlichen Antrag auf Berichterstattung der Landesregierung zum Eingriff von sächsischen Justizbehörden und Polizei in die Immunität der Landtagsabgeordneten Katharina König gestellt hat. „Wir erwarten vom Thüringer Justizministerium eine deutliche Positionierung vor allem auch zu den verfassungsrechtlichen Problempunkten des Falls“, so der LINKE-Justizexperte, der „einen umfangreichen und kritischen Fragenkatalog an die Landesregierung“ ankündigt.
Die gestrige Pressekonferenz der sächsischen Landesregierung habe „mehr Fragen aufgeworfen als sie auch nur ansatzweise beantwortet hat“. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich brisanten Thematiken Immunitätsschutz und Schutz des Seelsorgegeheimnisses sei die Ausschusssondersitzung dringend geboten. Die rechtlichen und praktischen Fallstricke und Grauzonen, die sich aus dem komplizierten föderalistischen Geflecht zwischen Justiz- und Polizeibehörden sowie zwischen Länderstrukturen ergeben, würden immer deutlicher. „In dieses Dickicht der Länder- und Behördenzusammenarbeit muss Klarheit gebracht werden, damit Betroffene von Ermittlungs- und Polizeimaßnahmen Rechtssicherheit haben und wissen, gegen wen sie sich mit welchen Rechtsinstrumenten bei ,staatlichen Entgleisungen’ wehren können“, betont Hauboldt und verweist auf die weit über den Einzelfall hinaus weise Bedeutung.
„Die Thüringer Landesregierung muss eindeutig Position beziehen, sich klar und vehement gegen die Kompetenzüberschreitungen der sächsischen Behörden wehren und aufzeigen, welchen Nachbesserungsbedarf sie in der Behördenzusammenarbeit zwischen den Ländern sieht.“ Zudem zeigt sich Hauboldt sehr befremdet darüber, dass auch der Thüringer Staatsschutz eine Rolle in der „Durchsuchungsaffäre“ haben soll. Wie diese Information in die rechtlich korrekte „Kleiderordnung“ passen soll, sei sehr unklar. Daher gewinne auch die von der LINKEN parallel beantragte Sondersitzung des Innenausschusses an Bedeutung. Der Justizexperte hofft, dass „mit Hilfe des Zusammenwirkens beider Landtagsausschüsse die notwendige umfassende und differenzierte Aufarbeitung vor allem der Verantwortung der Thüringer Exekutive gelingt“.
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