Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags 1/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1189
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauer am Livestream, der Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der da heißt „Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags“, hat eigentlich das Ziel verfolgt, dass die Akten, die aktuell noch im Thüringer Landtag im Keller bzw. in zwei Räumen gelagert sind, weiterhin gesichert werden und nicht zurückgehen an die einzelnen Behörden, aus deren Zuständigkeitsbereich sie stammen, und zwar so lange gesichert werden, bis das Ziel umgesetzt ist, welches bereits im Zuge der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts 6/1 Ende September 2019 genannt wurde, nämlich zur Errichtung eines Archivs dieser Akten.
An der Stelle muss man zumindest auch mal kritisch auf das Agieren der Landesregierung blicken. Seit September 2019 ist zumindest unseres Wissens kein Schritt erfolgt, der dieser Handlungsempfehlung im Sinne der Umsetzung näherkommt.
Was wir perspektivisch wollen – und dem schließt sich die CDU mit ihrem Änderungsantrag an –, ist, dass es in Thüringen eine öffentlich zugängliche Möglichkeit gibt, sowohl für journalistische Recherche, als auch für Wissenschaftler/-innen, als auch für die Zivilgesellschaft und gegebenenfalls auch für eine weitere juristische Bearbeitung, in diese Akten Einsicht zu nehmen. Warum ist das notwendig? Unter anderem weil spätestens nach dem Urteil im NSU-Prozess offensichtlich geworden ist, dass a) die Aufklärung noch nicht abgeschlossen ist und wir mit dem Abschlussbericht damals auch die Zusage gegeben haben, dass wir keinen Schlussstrich ziehen und dass wir alle Möglichkeiten, die im Rahmen Thüringens zu machen sind, nutzen werden, um die Aufklärung weiter voranzutreiben, und zum zweiten, weil sich auch im Zuge der nach dem NSU-Prozess durchgeführten Morde und gewalttätigen Übergriffe von Neonazis gezeigt hat, dass es Verbindungen in den NSU-Komplex gibt.
Ich will jetzt an dieser Stelle nur ein Beispiel nennen. Im Zuge des Mordes an Herrn Lübcke ist offensichtlich geworden, dass die mutmaßlichen Täter nicht nur mit Combat 18 und Akteuren, die im NSU-Komplex eine Rolle gespielt haben, in Verbindung standen. Markus H., der ja weiterhin in Haft sitzt, wurde bereits zum NSU-Komplex und dem Mord an Halit Yozgat befragt. Was darüber hinaus offensichtlich geworden ist, sind die Verbindungen der beiden mutmaßlichen Mörder zur Thüringer AfD.
Wir als Rot-Rot-Grün wollen noch eine Änderung in unserem Antrag vornehmen, und zwar unter II wird das Datum „[…] bis spätestens 31. März 2021 […]“ersetzt durch „31.12.2020“. Und zwar möchten wir, dass die Thüringer Landesregierung uns einen Vorschlag unterbreitet, in welcher Form es denn möglich ist, die Unterlagen der Untersuchungsausschüsse in ein entsprechendes Archivsystem zu überführen. Damit würde sich der Antrag von Rot-Rot-Grün, auch die Neufassung, dem Änderungsantrag der CDU anpassen, sodass beide Anträge ineinander übergehen und auch gemeinsam dann beschlossen werden könnten. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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