Antifaschistische Klausel als Leitplanke und Korrektiv

PresseMartina RennerAntifaschismusGesellschaft-Demokratie1

Zur Einlassung des CDU-Abgeordneten Zeh, nach der die in der Thüringer Verfassung beinhalteten Diskriminierungsverbote eine von der Partei DIE LINKE geforderte "antifaschistische Klausel" überflüssig machen und nicht der Eindruck entstehen dürfe, dass es "stets und ständig ausschließlich um Rassismus und Rechtsextremismus" gehe, erklärt die Innenpolitikerin der Linksfraktion, Martina Renner:

Die Thüringer CDU sei mit der Geschichte des Grundgesetzes und der Länderverfassungen der Bundesländer offenbar nicht vertraut. Erst im Jahr 2009 stellte das Bundesverfassungsgericht nochmals klar, dass das Grundgesetz "geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden [kann] und von seinem Aufbau bis in viele Details hin darauf ausgerichtet [ist], aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen".

Auch in Länderverfassungen wie die in Hessen seien auf den Nationalsozialismus bezogene klare verfassungsrechtliche Zielvorgaben zu finden, so Renner. Im Artikel 158 der Verfassung des Landes Hessen heißt es: "Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind oder vor dem 1. Januar 1949 noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und den Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen."

"In Verfassungen verankerte Staatsziele sind Leitplanken und Korrektiv für staatliches Handeln und in der verfassungsrechtlichen Praxis von nicht unerheblicher Bedeutung", macht Renner deutlich. "Eine antinazistische Staatszielbestimmung in der Thüringer Verfassung, die dem historisch zentralen Anliegen des Grundgesetzes entspricht, würde dann keinesfalls ins Leere laufen, wenn Politiker wie Klaus Zeh nicht immer wieder versuchen würden, die wissenschaftlich obsolet gewordene Totalitarismustheorie politisch überleben zu lassen", so die Innenexpertin der LINKEN mit Blick auf die Gleichsetzung zwischen dem Nationalsozialismus, der einen Vernichtungskrieg und den Holocaust hervorgebracht hat, und dem in der DDR begangenen Unrecht.


 

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