Was Verantwortung heißt: Steffen Dittes über Grundrechte in der Corona-Krise und Anträge von FDP und AfD
Steffen Dittes über Grundrechte in der Corona-Krise und Anträge von FDP und AfD
Wie steht es in der Corona-Krise um die Grundrechte? Das ist alles andere als eine nebensächliche Frage, im Gegenteil. Es kommt aber auch darauf an, welche Antworten man darauf gibt.
Die FDP zum Beispiel hat einen Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht, in dem der Schutz der Freiheit hochgehalten und die sofortige Beendigung der Einschränkungen gefordert wird, die zur Eindämmung der Pandemie verhängt wurden. Einmal abgesehen davon, dass der Vorsitzende der FDP-Fraktion sich mit Corona-Leugnern und extrem Rechten auf Versammlungen tummelt, erwecken die Freidemokraten mit ihrem Antrag teils auch den Eindruck, als würde es in Thüringen nur pauschale Verbote geben, keine zielgenauen Maßnahmen und keinen Abwägungsprozess.
Das Gegenteil ist der Fall. Dass die Corona-Rechtsverordnungen regelmäßig in kurzen Abständen nachjustiert und angepasst werden, ist Ausdruck dafür, dass Freiheitsrechte regelmäßig in Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gebracht werden. Auch die Novellierung der Rechtsverordnung im Vorfeld des 1. Mai, bei der es darum ging, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Thüringen während der Krise weiter zu stärken, ist dafür ein Beispiel.
Das im FDP-Antrag geäußerte Ansinnen, dass Einschränkungen von Grundrechten auch Gegenstand von parlamentarischen Befassungen sein müssen, teilt die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag selbstverständlich. Falsch aber ist es, den Eindruck zu erwecken, dass die Corona-Regelungen in Thüringen im rechts- oder kontrollfreien Raum getroffen werden. Dem ist nicht so. Die Verordnungen basieren auf einer Rechtsgrundlage, die durch ein Parlament beschlossen wurde – auf dem vom Bundestag beratenen und beschlossenen Infektionsschutzgesetz.
Eine Farce leistet sich die AfD, die in der Überschrift zu ihrem in den Landtag eingebrachten Antrag das Wort „verantwortungsbewusst“ benutzt. Ausgerechnet jene Partei, die sich darin gefällt, die Corona-Pandemie herunterzuspielen und damit die Bevölkerung gesundheitlichen Risiken aussetzt.
Ein inakzeptabler Treppenwitz ist der AfD-Antrag aber auch deshalb, weil sich darin ausgerechnet jene Fraktion gegen eine Einschränkung von Grundrechten und insbesondere der Religionsfreiheit ausspricht, die in den letzten fünf Jahren dadurch aufgefallen ist, dass sie im Thüringer Landtag regelmäßig die freie Religionsausübung für Muslime beschränken wollte.
Die Debatte um die Grundrechte in der Corona-Krise ist zu wichtig, um sie extrem rechten Provokateuren und verschwörungstheoretischen Freiheitsfeinden zu überlassen. Es gehören zu ihr aber auch zwei Grundwahrheiten: Erstens, Beschränkungen von Grundrechten gibt es permanent und auch immer wieder zeitweilig, sie gelten niemals schranken- und grenzenlos. Auch wenn in der Debatte hier oftmals ein anderer Eindruck erweckt wird. Und zweitens: Auch der Schutz der Gesundheit und des Lebens ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
In einem demokratischen Verfassungsstaat werden Grundrechte regelmäßig gegeneinander abgewogen, nicht erst in der Corona-Krise. Angesichts einer Pandemie dieses Ausmaßes, für die es keine Erfahrungen gibt, ist Abwägen umso schwieriger. Diejenigen, die dies in Thüringen dennoch tun, verdienen auch und gerade deshalb Re– spekt. Sie ringen um Entscheidungen, versuchen diese so verantwortungsvoll wie eben nur möglich zu treffen und gehen dabei auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Meinungen und ständig neue Informationen ein. Für die konkreten Folgen tragen sie dafür auch die Verantwortung. Sie tun dies alles in dem Wissen, dass Entscheidungen immer das Risiko in sich bergen, falsch sein zu können und immer wieder korrigiert werden müssen. Sie müssen damit leben, dass dies als Konzeptlosigkeit missinterpretiert wird.

