Arbeitsmarkt-Teilhabe
Bundesinitiative zu begrüßen, Nachbesserungsbedarf notwendig
Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Job-Aussichten für Langzeitarbeitslose verbessern und einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen. „Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) postulierte ,Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle‘ klingt gut, allerdings hat der Gesetzentwurf erhebliche Mängel“, so die arbeitspolitische Sprecherin der Faktion DIE LINKE, Ina Leukefeld.
Daher sei es gut, dass sich Thüringen mit seinen Erfahrungen einbringen möchte. Dazu gehörten auch jene aus dem Thüringer Arbeitslosenparlament, bei dem kürzlich bereits zum 19. Mal 170 Frauen und Männer im Erfurter Landtag zusammenkamen. Ina Leukefeld war wie immer dabei und engagiert sich für dieses besondere Parlament.
Das Thüringer Sozialministerium informierte kürzlich über Details der vom Land geplanten Initiativen im Bundesrat. Ina Leukefeld unterstützt die Landesregierung dabei, die Defizite und Schwachstellen des Gesetzesvorschlags im Bundesrat anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
So sei die vorgesehene Zugangsregelung kritikwürdig: „Es kann nicht sein, dass Erwerbslose in acht Jahren sieben Jahre Hartz IV-Bezieher gewesen sein müssen, um in das Programm aufgenommen zu werden“, sagte die LINKE-Politikerin. Das Gesetz beinhaltet für 120.000 Menschen bundesweit öffentlich geförderte Beschäftigung mit Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration in den Arbeitsmarkt. Dafür soll
es ein Budget von vier Milliarden Euro in den Jahren 2018 bis 2021 geben. „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte Ina Leukefeld.
Nach den Kriterien des Gesetzentwurfs werden diejenigen vom Programm ausgeschlossen, die sich im Auf und Ab des Arbeitsmarktes befinden und mit geringfügiger Beschäftigung oder verschiedensten
Maßnahmen kurzzeitig aus der Langzeitarbeitslosigkeit ausbrechen konnten. „Besser wäre es, die Bundesländer endlich durch den versprochenen Passiv-Aktiv-Transfer so zu unterstützen, dass der soziale Arbeitsmarkt auch nachhaltig ausgestaltet werden kann, um den Betroffenen echte Chancen auf Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen“, betonte die Abgeordnete.
Auch was die Finanzierung betrifft, bedarf es einer Nachbesserung, ist Ina Leukefeld überzeugt. Um nicht, wie beim damaligen Bundesprogramm Kommunal-Kombi, einen hochbürokratischen Flickenteppich hinsichtlich der Gesamtfinanzierung zu erzeugen, müssten zwischen Bund und Ländern sowie Kommunen einheitliche Pauschalen zur Flankierung des neuen Regelinstruments festgesetzt werden, fordert die Arbeitsmarktpolitikerin. „Die Entlohnung der ProgrammteilnehmerInnen orientiert sich bisher am gesetzlichen Mindestlohn. Es bedarf jedoch einer Zusicherung von mindestens 1.800 Euro pro Arbeitnehmer im Monat. Das Einkommen muss sich nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt in den Betrieben richten.“

