„Wärmewende muss sozial und gerecht sein“ - Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen
Der Wohnungssektor ist ein Pulverfass. In keinem anderen Bereich werden die aktuellen Krisen so spürbar: Die seit einem Jahrzehnt anhaltende und sich weiter verschärfende Mietenkrise, die Energiekrise und aktuell zusätzlich der Einbruch im Bausektor wirken sich aus in Form von hohen Kostenbelastungen und Wohnungsnot. Gleichzeitig wurden die Klimaziele im Gebäudesektor wiederholt verfehlt. Genau dieser ist aber unionsweit für 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der direkten und indirekten energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich, ein großer Teil davon durch Wohnungen.*
Die Emissionszahlen gehen kaum nach unten, die Sanierungsrate stagniert, effektive politische Maßnahmen lassen auf sich warten bzw. werden von Teilen der Regierungskoalition und Lobbygruppen ausgebremst. Doch je später relevante Mengen an Treibhausgas eingespart werden, desto eher sind unwiderrufliche Kipppunkte erreicht, und desto teurer werden Klimaschutz und Klimawandel.
Soziale Balance bewahren
Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ute Lukasch, erklärt dazu weiter: „Die Dekarbonisierung muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Und wir müssen die soziale Balance wahren; der Abbau klimaschädlicher Subventionen kann hier wichtige Gelder freisetzen, die wir dafür sinnvoll einsetzen können.“ Die Wärmewende, verstanden als Umbau hin zu einem klimaneutralen Gebäudesektor, duldet weder Vertagung noch Verschleppung. Im Gegenteil, sie muss in den nächsten 15 bis spätestens 20 Jahren umgesetzt werden. Neu errichtete Gebäude müssen deshalb bereits jetzt unmittelbar klimaneutral sein. Im Rahmen des EU-Klimaschutzpaketes „Fit für 55“ haben die EU-Staaten darüber hinaus festgelegt, dass Bestandsgebäude, sowohl in öffentlicher als auch privater Hand, bis 2033 zunächst mindestens auf das Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D und bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollten. Das ist allerdings mit hohen Investitionskosten verbunden.*
Die EU-Gebäude-Richtlinie (EPBD) sieht dabei vor, dass Gebäude mit dem schlechtesten Energiestandard zuerst saniert werden. Genau diese Gebäude sind prozentual gesehen am häufigsten von finanziell schwachen Bevölkerungsteilen wie Rentner:innen, Alleinerziehenden und Arbeitslosen bewohnt. Sie verursachen zwar absolut gesehen weniger Treibhausgasemissionen, durch die schlecht sanierten Häuser verbrauchen sie pro Quadratmeter jedoch mehr Energie und sind dadurch stärker von Energiearmut bedroht. So gaben die Haushalte im untersten Einkommenszehntel 2021 durchschnittlich 4,6 Prozent ihres Gesamteinkommens für Wärme aus, die oberen 10 Prozent nur weniger als ein Prozent. Die Situation hat sich mit den gestiegenen Energiepreisen noch deutlich verschärft: 2022 verausgabte das untere 10-tel fast 8 Prozent, das oberste aber nur 1,5 Prozent. Am passgenauesten und nachhaltigsten gegen Energiearmut sind deshalb eigentlich Maßnahmen, die den Energieverbrauch langfristig reduzieren und damit Haushalte widerstandsfähiger gegenüber Energiepreisschwankungen machen.
Es braucht aktives Eingreifen der Politik
Von den 40 Millionen Haushalten in Deutschland wohnen allerdings mehr als die Hälfte der Haushalte zur Miete, im untersten Einkommenszehntel sogar fast 90 Prozent. Ob nach einer Sanierung die Warmmiete für Mieter:innen nach Abzug der Heizenergiekosteneinsparungen sinkt, gleichbleibt oder steigt, hängt deshalb davon ab, wie hoch die umlagefähigen Sanierungskosten sind, wie viel als Modernisierungsumlage umgelegt wird und ob bei der Sanierung Förderung in Anspruch genommen wurde. Werden die Kosten auf die Mieter:innen umgelegt, droht die eigentlich notwendige Beschleunigung der Wärmewende und der aus sozialer wie ökologischer Sicht sinnvolle Ansatz der EU vollkommen zu scheitern. Mehr noch: bestehende Probleme der Wohnungsknappheit und Verdrängung werden sogar verstärkt. Die Politik muss hier deshalb wirksame Mechanismen entwickeln, um dem entgegenzuwirken, z.B. ein zielgruppenspezifisches Bundesprogramm mit erhöhten Fördersätzen für energetische Sanierung von Gebäuden mit hohem Anteil von Bewohner:innen mit Wohnberechtigungsschein, gekoppelt an langfristige Mietpreis- und Belegungsbindung. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen schließen sich gegenseitig nicht aus. Energieeffiziente Sanierung, gerade von Mehrfamilienhäusern, kann eine ökonomische Verbesserung für jene bringen, die es am meisten brauchen. Dafür braucht es aber ein aktives Eingreifen und Lenken von Seiten der Politik.
Aktionsplan Klimagerechtigkeit
Die zentrale Forderung aus dem Konzept der DIE LINKE Bundesfraktion ist die, dass öffentliche Mittel zur Sanierung insbesonders auf Großwohnsiedlungen, aber auch andere Siedlungen aus der Nachkriegszeit zu konzentrieren sind. Diese sind größtenteils ohne jede energetische Auflage errichtet und zu hohem Anteil kaum energetisch saniert. Das Konzept der Bundestagsfraktion finden Sie unter: www.linksfraktion.de
„Wir sprechen uns gegen Maßnahmen wie ein Klimageld, das als Pro-Kopf-Rückerstattung also im Gießkannenprinzip umgesetzt wird, aus. Hier werden besonders vulnerable Gruppen zu wenig unterstützt. Wir halten zielgruppengerichtete Zahlungen für gerechter und ökonomisch effizienter“, erklärt Lukasch dazu. Für eine Reihe von Maßnahmen gilt es zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen zu setzen sind und welche Mittel bereitzustellen sind, damit diese z. B. die Verringerung der Wohnflächen bei Rentner:innen unterstützen (Wohnungstausch, Umzugsprämie, Wohnraumteilung - eher für Einfamilienhäuser interessant -, Förderung von Wohngemeinschaften).
Ute Luksch und Ulf Raesfeld
Herausgeber/ innen: Öko-Institut e.V., Rosa-Luxemburg-Stiftung
Erschienen: März 2023
Nur online verfügbar
Die Studie war Grundlage dieses Textes.
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* Die Info am Rand
Bei den Gebäuden kam es 2022 zu einer Emissionsminderung von knapp sechs Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten (minus 5,3 Prozent) auf rund 112 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 107,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten liegt. Die Emissionsminderung liegt auch im Gebäudesektor wesentlich in den gestiegenen Energiepreisen und damit im „Sparen von Wärme und Strom“ begründet.
Warum heißt es „Fit für 55“?
„Fit für 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.