Von Brüssel nach Thüringen
Name: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen
Bereich: Soziales
In einem Satz: Die Richtlinie dient der Einführung eines einheitlichen Behindertenausweises und -Parkausweises und der Sicherstellung der damit einhergehenden Rechte für die gesamte EU.
Worum geht’s?
Der Vorschlag ist Teil der Leitinitiativen der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030“. Es geht um die Einführung eines nach einheitlichen Muster gestalteten und damit europaweit erkennbaren und gültigen Behindertenausweises und Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen, als Nachweis für ihr anerkanntes Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen, oder besonderen Parkrechten. Verbunden damit sind Vorschriften, nach denen die Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass Inhaber*innen der Ausweise, sowie den sie begleitenden oder unterstützenden Personen, diese Rechte gewährt werden.
Wenn es durchkommt…
…müssen die zuständigen Behörden der jeweiligen Länder die neuen Ausweise in physischer und digitaler Form jenen mit Anspruch darauf zu Verfügung stellen. Die Informationen zum Erhalt der Ausweise müssen in barrierefreien Formaten verfügbar sein.
Indem gemeinsame europäische Regeln und Bedingungen für die Ausweise geschaffen werden, wird eine wirksamere und inklusivere Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft gewährleistet, besonders beim Recht der Freizügigkeit.
Für Thüringen bedeutet das…
…, dass die zuständigen Behörden die aktuellen Dokumente den neuen EU-Vorschriften anpassen
müssen. Gegebenenfalls bräuchte es Schulungen für Behördenmitarbeiter:innen, Dienstleister:innen und andere relevante Akteur:innen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen effektiv umgesetzt werden.
Menschen mit Behinderungen in Thüringen würden von einem europaweit anerkannten Behindertenausweis profitieren und ihre Rechte in der gesamten EU wahrnehmen können. Inhaber:innen der Ausweise aus der gesamten EU wiederum können sich auch in Thüringen problemlos ausweisen und so sichergehen, ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Das vollständige Dokument mit den Informationen der EU finden Sie unter: