Modernes Wahlrecht - Gesetzesvorschlag für eine bessere Wahlbeteiligung
Mehr Demokratie e.V. mit einem Gesetzesvorschlag für eine bessere Wahlbeteiligung / Experimentierklausel für Kommunen.
Auf einer Pressekonferenz am 4. September hat Mehr Demokratie e.V. einen Entwurf für ein „Thüringer Gesetz zur Erprobung wahlbeteiligungssteigernder Wahlrechtsreformen“ vorgelegt. Kommunen sollen Instrumente ausprobieren können, mit denen das Wahlrecht modernisiert die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Der Gesetzentwurf wurde den Fraktionen von LINKE, SPD, GRÜNEN und der CDU übermittelt.
Damit die Kommunen selbst aktiv werden können, ist eine Experimentierklausel im Kommunalwahlrecht notwendig. So soll es möglich sein, das Wahlalter bis auf 14 Jahre abzusenken. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Proteststimme und der Stimmenthaltung. Bisher fehlten ein entsprechendes Angebot und die Möglichkeit, ein Signal an die Politik zu geben. Dafür sollen auf dem Stimmzettel mehrere Optionen angegeben werden können.
Ähnlich wie vor Volksabstimmungen soll ein Wahlheft alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidaten bieten. Von der obligatorischen Zustellung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erhofft sich Mehr Demokratie ebenso eine Steigerung der Wahlbeteiligung wie von zusätzlichen Wahlorten und einer Ausweitung von Wahlzeiten. Von Kommunen getestet werden könne auch das umstrittenste, aber auch wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung, die Wahlpflicht. Hier wird vorgeschlagen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand der Wahlpflicht nicht nachkommt.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßte den Vorschlag, Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht und damit zur Verwirklichung einer höheren Wahlbeteiligung zu nutzen. Der Abgeordnete Frank Kuschel sagte, „die vorgeschlagene Experimentierklausel ist sehr geeignet, neue Wahlrechtsinstrumente, wie die weitere Absenkung des Wahlalters, die Einführung einer Enthaltungs- bzw. Proteststimme oder auch die Sinnhaftigkeit einer Wahlpflicht, auszuprobieren. Durch die vorgesehene Evaluierung wird es dann dem Gesetzgeber, also dem Landtag, ermöglicht, auf der Grundlage belastbarer Ergebnisse dauerhafte Wahlrechtsregelungen zu gestalten.
Die LINKE-Fraktion wird sich innerhalb der Koalition sehr intensiv für die Umsetzung dieses Modellprojekts einsetzen. Angesichts der derzeitigen Situation mit sinkenden Wahlbeteiligungen und dem Erstarken von Rechtspopulisten ist eine Aufwertung von Wahlen und eine Stärkung des Wahlrechts nicht nur sinnvollsondern zwingend geboten.“

