Unterstützung für Kampagne der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz
„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei den Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung endlich berücksichtigt werden“, sagte Kati Engel, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Abgeordnete hatte in diesem Zusammenhang auch zur Beteiligung an der Social-Media-Kampagne der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ aufgerufen, die am 22. Mai stattfand.
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und SPD sich dazu bekannt, die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode ins Grundgesetz aufzunehmen. „Aber damit dieses Vorhaben auch umgesetzt wird, bleibt es wichtig, weiter Druck zu machen“, betonte die LINKE-Politikerin.
Sie verwies auf die Kinderrechtskonvention, die bereits 1989 von 191 Staaten der UNO unterschrieben wurde und auf drei Säulen fußt: Dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Förderung der Entwicklung und dem Recht auf Beteiligung der Kinder. Die Kinderrechtskonvention wurde inzwischen von allen UN-Mitgliedsstaaten außer den USA ratifiziert.
„Kinderechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Das heißt aber nicht, dass Kinderrechte auch gewahrt sind. Das müssen wir leider auch für Deutschland immer wieder feststellen“, sagte Kati Engel. „Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Wahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne haben, durchsetzen.
Wären die Rechte der Kinder im Grundgesetz verankert, könnten ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden. Dafür müssen wir endlich aufhören, Kinder allein als Bestandteil von Familien zu betrachten“, appellierte die LINKE-Abgeordnete. „Kinder und Jugendliche müssen Träger eigenständiger Rechte im Sinne der Konvention werden. Nur so können wir die Interessen der Kinder besser schützen und ihre Rechte nachhaltig stärken.“
Zum Hintergrund:
Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ besteht aus über 50 Organisationen, darunter sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Seit 1994 setzt sich dieses Aktionsbündnis für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. So gab es für den 22. Mai einen Aufruf zur Teilnahme an einer Social-Media-Aktion. Der Satz „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…“ sollte vervollständigt und online gesetzt werden auf Facebook, Twitter, Instagram usw., Hashtag #KinderrechteinsGrundgesetz und/oder #kigg19.

