Lösung für Dauerproblem - Straßenausbaubeiträge werden in Thüringen abgeschafft
Am 9. Mai wurde das Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in erster Lesung im Landtag beraten. „Rot-Rot-Grün sorgt mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für eine weitere Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen und löst das Dauerproblem im Bereich der Kommunalabgaben, das viele Menschen massiv belastet hat“, hatte Frank Kuschel, Sprecher für Kommunalpolitik der Linksfraktion, erklärt.
Bereits zur Begründung des Gesetzentwurfs der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen hatte Frank Kuschel das Wort ergriffen und vor dem Hintergrund, dass dies bereits die zehnte Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ist, betont: „Das zeigt, wieviel Dynamik in diesem Rechtsbereich ist und wie oft wir uns hier im Landtag bereits mit dieser Thematik beschäftigen mussten. Bis 2017 hatte Thüringen aus Sicht der Beitragspflichtigen die härtesten gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.“
Im Folgenden Auszüge aus der Rede von Frank Kuschel, der zunächst erläuterte, wie die Rechtslage bis 2017 war: „Die Gemeinden mussten unabhängig von ihrer finanziellen Leistungskraft diese Beiträge erheben, und das auch noch in einer vorgegebenen Mindesthöhe und rückwirkend bis August 1991. 2017 hat dann Rot-Rot-Grün diese harten Regelungen gelockert und für die Gemeinden ein Ermessen mit wenigen Voraussetzungen eingeführt.
85 Prozent der Gemeinden erfüllen diese Voraussetzungen. Trotzdem, und obwohl viele Gemeinden über Jahre ein solches Ermessen eingefordert haben, ist diese Ermessensregelung auf Vorbehalte gestoßen und Kritik. Insofern hat sich dann Rot-Rot-Grün entschieden, auch auf Anregung des Gemeinde- und Städtebundes, sich mit der Möglichkeit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu beschäftigen. Das Ergebnis dieser Debatten, an denen auch der Gemeinde- und Städtebund, aber auch die CDU beteiligt waren, liegt heute vor.
Der Gesetzentwurf regelt die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für alle Maßnahmen, die am 1. Januar 2019 neu begonnen wurden. Beginn der Maßnahme ist dabei immer die Vergabe des Auftrags. Diese gesetzliche Abschaffung wird auch angewendet für alle laufenden Maßnahmen, bei denen zum 31.12.2018 die sogenannte sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden war. Nicht Bestandteil des Gesetzes sind Fallgruppen, wo bereits die sachliche Beitragspflicht vor dem 01.01.2019 entstanden war, aber die Gemeinden in Anwendung der Abgabenordnung und der Festsetzungsfrist von vier Jahren noch keine Bescheide versendet haben.
Wir als LINKE regen an, im Rahmen der Anhörung mit den Sachverständigen und den Anzuhörenden noch mal diese Thematik zu besprechen, um möglicherweise eine Lösung zu erwägen. Bayern hat da den Versuch gestartet, ist aber noch nicht am Ende, was die Detailregelungen betrifft.
Wird das Gesetz so verabschiedet, wie wir das heute vorgelegt haben, würde das dazu führen, dass Gemeinden noch Beitragsbescheide für Maßnahmen versenden müssten, für die die Beitragspflicht also vor dem 01.01.2019 entstanden ist. Das ist eine etwas unglückliche Situation und möglicherweise finden wir gemeinsam einen Weg, um das noch zu verhindern.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf vollziehen wir in Thüringen eine Entwicklung, die in anderen Bundesländern schon auf den Weg gebracht wurde. Baden-Württemberg hat schon in den 90er-Jahren die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, Bayern im vergangenen Jahr, Berlin übrigens 2012 bereits. In Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg laufen die Gesetzgebungsverfahren bereits, in Brandenburg übrigens mit fast gleichem Regelungsinhalt wie in Thüringen. Wir vollziehen also jetzt eine Entwicklung nach – vor Jahren hätten wir da noch eine Vorreiterrolle spielen können. Wir bringen heute das Gesetz ein und können alle Fristen einhalten und es noch in dieser Legislaturperiode beschließen.“
Straßenausbaubeiträge in der Online-Diskussion
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Aufhebung der Straßenausbaubeiträge - (Drucksache 6/7139) kann im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags mitdiskutiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 21. Juni auf den Seiten des Thüringer Landtags Gelegenheit zur Stellungnahme.
https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/aufhebung-der-strassenausbaubeitraege

